Mit der Unterzeichnung der Bundesakte wurde 1815 auf dem Wiener Kongress der Deutsche Bund gegründet. Die Bundesakte bezeichnete die deutschen Fürsten als souverän und erhob die Unabhängigkeit der deutschen Staaten sowie die Erhaltung der Sicherheit Deutschlands zu Bundesprinzipien. Man bestimmte allerdings nicht, inwieweit der Deutsche Bund zur Bewahrung der Sicherheit Deutschlands auch die Unabhängigkeit der Gliedstaaten und die Souveränität der deutschen Fürsten begrenzen durfte. Vor diesem Hintergrund will die Studie aufzeigen, welche Rechte die Souveränität der Fürsten und die Unabhängigkeit der deutschen Staaten umfassten.…mehr
Mit der Unterzeichnung der Bundesakte wurde 1815 auf dem Wiener Kongress der Deutsche Bund gegründet. Die Bundesakte bezeichnete die deutschen Fürsten als souverän und erhob die Unabhängigkeit der deutschen Staaten sowie die Erhaltung der Sicherheit Deutschlands zu Bundesprinzipien. Man bestimmte allerdings nicht, inwieweit der Deutsche Bund zur Bewahrung der Sicherheit Deutschlands auch die Unabhängigkeit der Gliedstaaten und die Souveränität der deutschen Fürsten begrenzen durfte. Vor diesem Hintergrund will die Studie aufzeigen, welche Rechte die Souveränität der Fürsten und die Unabhängigkeit der deutschen Staaten umfassten.
Sven Jansen, promovierter Jurist, studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld. Er praktiziert als Rechtsanwalt für Immobilienrecht in einer internationalen Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei.
Inhaltsangabe
Inhalt: Souveränität als stetig variierendes Attribut der Herrschaftsmacht - Die Souveränitätsprinzipien im Deutschen Bund - Die Umsetzung der Souveränitätsprinzipien im Bundesprimärrecht - Die Umsetzung der Souveränitätsprinzipien an den Beispielen der Wehrorganisationsgesetze und der Anwendung des Bundeszwangs.
Inhalt: Souveränität als stetig variierendes Attribut der Herrschaftsmacht - Die Souveränitätsprinzipien im Deutschen Bund - Die Umsetzung der Souveränitätsprinzipien im Bundesprimärrecht - Die Umsetzung der Souveränitätsprinzipien an den Beispielen der Wehrorganisationsgesetze und der Anwendung des Bundeszwangs.
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