16,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in über 4 Wochen
  • Broschiertes Buch

Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,2, Private Fachhochschule Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit widmet sich der eingehenden Analyse der Begriffe ¿Sozialauswahl¿ und ¿betriebsbedingte Kündigung¿. Dabei wird der Frage nachgegangen, nach welchen Kriterien die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung vorzunehmen ist. Es werden die relevanten rechtlichen Grundlagen, die angewandten Kriterien und der Ablauf der Sozialauswahl im Detail untersucht. Des Weiteren wird auf die praktischen Herausforderungen, die regelmäßig…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,2, Private Fachhochschule Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit widmet sich der eingehenden Analyse der Begriffe ¿Sozialauswahl¿ und ¿betriebsbedingte Kündigung¿. Dabei wird der Frage nachgegangen, nach welchen Kriterien die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung vorzunehmen ist. Es werden die relevanten rechtlichen Grundlagen, die angewandten Kriterien und der Ablauf der Sozialauswahl im Detail untersucht. Des Weiteren wird auf die praktischen Herausforderungen, die regelmäßig mit der Anwendung der Sozialauswahl einhergehen, sowie auf die unmittelbaren Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingegangen. Schließlich untersucht die vorliegende Ausarbeitung, wie die Rechtsprechung die verschiedenen Kriterien der Sozialauswahl miteinander in Einklang bringt, ob dies tatsächlich möglich ist und welche Gründe dagegensprechen. Wenn Unternehmen sich verkleinern und Stellen abbauen, geschieht dies immer zu Lasten der Mitarbeiter. Zur Senkung des Kostendrucks und zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit trennen sich selbst hochrangige Unternehmen von langjährigen Mitarbeitern. Um bei einer anschließenden betriebsbedingten Kündigung keine Willkür in der Auswahl der zu entlassenen Mitarbeiter zu manifestieren, sieht das Kündigungsschutzgesetz, genauer § 1 Abs. 3 KSchG, zum Schutze der Mitarbeiter eine durch den Arbeitgeber vorzunehmende Sozialauswahl vor.