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In jüngster Zeit sind Fälle, in denen Sozialleistungen ausgenutzt wurden, häufiger zum Gegenstand der öffentlichen Diskussion geworden. Wenn die Gesetzeslage diese Verhaltensweisen zulässt und/oder sogar honoriert, handelt es sich dann um die vom Grundgesetz geforderte volle Entfaltung der Sozialstaatlichkeit oder um Exzesse? Der Autor untersucht die Entstehung, Entwicklung und Tradition des deutschen Sozialstaats sowie die Dimension des Gestaltungsauftrages und der Gestaltungsermächtigung des Art. 20 Abs.1 GG. "Sozial" in "sozialer Bundesstaat (Art. 20 Abs.1 GG) und in "sozialer Rechtsstaat"…mehr

Produktbeschreibung
In jüngster Zeit sind Fälle, in denen Sozialleistungen ausgenutzt wurden, häufiger zum Gegenstand der öffentlichen Diskussion geworden. Wenn die Gesetzeslage diese Verhaltensweisen zulässt und/oder sogar honoriert, handelt es sich dann um die vom Grundgesetz geforderte volle Entfaltung der Sozialstaatlichkeit oder um Exzesse?
Der Autor untersucht die Entstehung, Entwicklung und Tradition des deutschen Sozialstaats sowie die Dimension des Gestaltungsauftrages und der Gestaltungsermächtigung des Art. 20 Abs.1 GG. "Sozial" in "sozialer Bundesstaat (Art. 20 Abs.1 GG) und in "sozialer Rechtsstaat" (Art 28 Abs. 1 GG) ist verbindliches Verfassungsrecht und Staatszielbestimmung. Das Sozialstaatsprinzip gibt dem Gesetzgeber eine Ermächtigung zur Sozialgestaltung und - damit verbunden - zu einer Beschränkung der Grundrechte. Den konkreten Umfang von Sozialstaatlichkeit bestimmt also in Deutschland der einfache Gesetzgeber.
Das Werk beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser im Rahmen der Reihe "Aktuelle Probleme des Sozial- und Bundesstaats" vor der Juristischen Studiengesellschaft Hannover am 13. Januar 2004 gehalten hat. Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover und stellvertretendes Mitglied des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs.