Die Kommunalverwaltungen sind öffentliche Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Vermögen, die verpflichtet sind, die Arbeitsleistungen für ihre Bediensteten zu erbringen; in den meisten kommunalen Verwaltungen werden jedoch nicht die im Sozialversicherungsgesetz vorgesehenen Mindestleistungen erbracht, was sich auf die Entwicklung ihrer Arbeitstätigkeit auswirkt und die Lebensqualität der Bediensteten beeinträchtigt.