Das Thema ist nicht nur aufgrund mehrerer Urteile des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern aktuell. Es betrifft auch grundlegende Fragen des Verhältnisses zwischen Sozialversicherungs- und Gesellschaftsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs der Beschäftigung i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV. Dabei wird herausgearbeitet, dass gesellschaftsrechtliche Gestaltungen wegen des Gedankens der Einheit der Rechtsordnung grundsätzlich auch im Sozialversicherungsrecht als wirksam anerkannt werden, wobei jedoch das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände eine maßgebliche Grenze darstellt. Der Inhalt dieses Erfordernisses wird untersucht.
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