Die Arbeit stellt die Entwicklung des spanischen Aktienrechts dar, beginnend mit den Ordenanzas und anderen älteren rechtlichen Regelungen sowie den Statuten von Kolonial- und Binnenhandelsgesellschaften des 18. Jahrhunderts. Darüber hinaus werden die Kodifikationsbestrebungen bis zur Entstehung des ersten spanischen Handelsgesetzbuchs von 1829 erläutert. Das dortige Aktienrecht wird im Zusammenhang mit anderen Modernisierungsmaßnahmen im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts erörtert. Dabei nehmen der Entwurf der Kodifikationskommission und der von Pedro Sáinz de Andino vorgelegte Gesetzentwurf eine besondere Stellung ein. Am Beispiel des Banco Español de San Fernando wird aufgezeigt, daß die Regelungen des Código de Comercio von 1829 nicht zwangsläufig die Statuten neu gegründeter Aktiengesellschaften beeinflußten.