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Auf Grund des Umstands, dass das Land Nordrhein-Westfalen in der politischen Farbenlehre nicht selten dem linken Lager zugeordnet und als "SPD-Stammland" bezeichnet wird, drängt sich die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht eben auf, wenn man fragt oder fragen will, ob sie Spuren der Zehn Gebote enthält. Und doch ist bei genauerer Betrachtung erkennbar, dass der Ansatz gar nicht so fernliegend ist. Denn die Landesverfassung verdankt sich einem streitigen Mehrheitsbeschluss von Union und Zentrum und stellt sich als eine Verfassungsurkunde heraus, die in der Sache der Religion wie den…mehr

Produktbeschreibung
Auf Grund des Umstands, dass das Land Nordrhein-Westfalen in der politischen Farbenlehre nicht selten dem linken Lager zugeordnet und als "SPD-Stammland" bezeichnet wird, drängt sich die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht eben auf, wenn man fragt oder fragen will, ob sie Spuren der Zehn Gebote enthält. Und doch ist bei genauerer Betrachtung erkennbar, dass der Ansatz gar nicht so fernliegend ist. Denn die Landesverfassung verdankt sich einem streitigen Mehrheitsbeschluss von Union und Zentrum und stellt sich als eine Verfassungsurkunde heraus, die in der Sache der Religion wie den Religionsgemeinschaften ähnlich viel Raum einräumt wie diejenigen aus dem süddeutschen Raum.

Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, in welchem Maße die nordrhein-westfälische Landesverfassung in ihrer heutigen Form noch Spuren der Zehn Gebote aufweist und an welchen Stellen sich die Landesverfassung in kritischer Dissonanz zu den Zehn Geboten wiederfindet. Dabei wird das Verhältnis von Staat und Kirche im Zeitpunkt der Entstehung der Landesverfassung umfassend analysiert und untersucht, welchen Einfluss die Kirchen im Entstehungsprozess der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens im 20. Jahrhundert hatten. Darüber hinaus erfolgt eine Gesamtbewertung, die sich mit dem historischen Kontext der Zehn Gebote des Dekalogs befasst.
Autorenporträt
Laura Schwarz studierte von 2010 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Universität Passau und der Université de Lausanne (Schweiz). Erstes Juristisches Staatsexamen 2015. Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stationen in Düsseldorf und Washington, D.C. (Vereinigte Staaten) von 2016 bis 2018. Zweites Juristisches Staatsexamen 2018. Promotionsstudium an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster bei Prof. Wittreck. Seit 2019 Rechtsanwältin in einer führenden internationalen Sozietät.