Die Rede vom Gewährleistungsstaat ist in aller Munde. Das beruht auf der Annahme, der postmoderne Staat könne die gewachsene Aufgabenlast nicht mehr ohne eine verstärkte Kooperation mit Privaten bewältigen. Die Erfüllung sozialstaatlicher Aufgaben war aber schon immer durch ein enges Zusammenwirken zwischen Staat und Privaten gekennzeichnet. Die Arbeit untersucht anhand der stationären Langzeitpflege als klassischem Gebiet staatlicher Gewährleistung, mit welchen Instrumenten der Staat die überwiegend in privater Hand liegende Leistungserbringung steuert, um eine infrastrukturell und qualitativ ausreichende Pflegetätigkeit sicherzustellen.Nach einer Verortung dieser Fragestellung in der verwaltungs- und steuerungswissenschaftlichen Diskussion um die Verantwortungsteilung im Gewährleistungsstaat liefert die Arbeit eine umfassende Analyse des englischen Rechts zur stationären Langzeitpflege, die in dieser Tiefe und systematischen Aufbereitung nirgends sonst zu finden ist. Die Ergebnisse werden rechtsvergleichend auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede mit der deutschen Rechtsordnung untersucht, bevor die Arbeit mit einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Modebegriff der Gewährleistungsverantwortung schließt.