Von der Warnung vor EHEC, über die Veröffentlichung von Restaurantbewertungen im Internet, bis hin zu der Herausgabe von Umweltinformationen auf vorherigen Antrag - sobald der Staat informierend tätig wird, sieht er sich angesichts der divergierenden Interessen (potentieller) Adressaten der Information sowie betroffener Unternehmen mit komplexen Abwägungsentscheidungen konfrontiert.
Wie sich dieser Interessenkonflikt auf Ebene des Staatshaftungsrechts durch Einbeziehung grundrechtlicher Wertungen auflösen lässt, ist Gegenstand der Publikation. Es wird gezeigt, unter welchen Voraussetzungen sowohl Verbraucher als auch Unternehmer einen Ausgleich erlittener Schäden erzielen können. Untersucht werden sowohl die aktive als auch die antragsgebundene Informationstätigkeit, indem die zunächst ermittelten maßgeblichen grundrechtlichen Positionen unter Berücksichtigung der wichtigsten einfachgesetzlichen Normen des Informationsrechts auf die Ebene des Staatshaftungsrechts übertragen werden.
Wie sich dieser Interessenkonflikt auf Ebene des Staatshaftungsrechts durch Einbeziehung grundrechtlicher Wertungen auflösen lässt, ist Gegenstand der Publikation. Es wird gezeigt, unter welchen Voraussetzungen sowohl Verbraucher als auch Unternehmer einen Ausgleich erlittener Schäden erzielen können. Untersucht werden sowohl die aktive als auch die antragsgebundene Informationstätigkeit, indem die zunächst ermittelten maßgeblichen grundrechtlichen Positionen unter Berücksichtigung der wichtigsten einfachgesetzlichen Normen des Informationsrechts auf die Ebene des Staatshaftungsrechts übertragen werden.