Die Staatsrechtslehre und der Staat

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Die Schrift befasst sich mit der Bedeutung des Staates für die deutsche Staatsrechtslehre. Der Staat als Idee und Institution war und ist unentbehrlich für die rechtswissenschaftliche Argumentation; er repräsentiert Einheit, zumindest des öffentlichen Rechts, von ihm aus entfaltet sich ein System rechtlicher Ordnung. Hinter den hier vorgestellten Überlegungen steht die für die Zukunft drängende Frage, ob die Rechtsanwendung auf einen solchen Repräsentanten von Konsistenz und Einheit verzichten kann, ob es funktionale Äquivalente gibt oder ob es ratsam ist, einen für künftige Entwicklungen offenen neuen Staatsbegriff wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Rechts zu rücken.

Der Autor:

Udo Di Fabio, Prof. Dr. iur, Dr. sc. pol., geb. 1954 ist Professor an der Univ. Bonn und Richter des Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat).
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