Der Zweite Senat hat mit "Lissabon" seine Europarechtsprechung verschärft und betont in den neueren Entscheidungen zu "Euro-Rettung" und "Sperrklauseln Europawahl" seine seit "Maastricht" vertretene etatistische "Trinitätslehre" der staatlich-souverän-national verfassten Demokratie. Mit "Recht auf Vergessen I und II" hat nun auch der Erste Senat auf den EuGH reagiert, indem er sich plötzlich zum "Hüter" der Europäischen Grundrechte einsetzt und sogar hinter die alte, "europafreundliche" Solange II-Entscheidung zurückzufallen droht.Es zeigt sich insgesamt, so die zentrale These des Buchs, die "Europafeindlichkeit" der Staatstheorie des Bundesverfassungsgerichts. Diese resultiert aus überholten Traditionslinien der deutschen Staatsrechtslehre und einem Demokratietheorie-Defizit.Neu in der 8. Auflage hinzugekommen sind u.a. die aktuellen Entscheidungen zur Europäischen Grundrechtecharta vom November 2019.