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Der Zweite Senat hat mit "Lissabon" seine Europarechtsprechung verschärft und betont in den neueren Entscheidungen zu "Euro-Rettung" und "Sperrklauseln Europawahl" seine seit "Maastricht" vertretene etatistische "Trinitätslehre" der staatlich-souverän-national verfassten Demokratie. Mit "Recht auf Vergessen I und II" hat nun auch der Erste Senat auf den EuGH reagiert, indem er sich plötzlich zum "Hüter" der Europäischen Grundrechte einsetzt und sogar hinter die alte, "europafreundliche" Solange II-Entscheidung zurückzufallen droht.Es zeigt sich insgesamt, so die zentrale These des Buchs, die…mehr

Produktbeschreibung
Der Zweite Senat hat mit "Lissabon" seine Europarechtsprechung verschärft und betont in den neueren Entscheidungen zu "Euro-Rettung" und "Sperrklauseln Europawahl" seine seit "Maastricht" vertretene etatistische "Trinitätslehre" der staatlich-souverän-national verfassten Demokratie. Mit "Recht auf Vergessen I und II" hat nun auch der Erste Senat auf den EuGH reagiert, indem er sich plötzlich zum "Hüter" der Europäischen Grundrechte einsetzt und sogar hinter die alte, "europafreundliche" Solange II-Entscheidung zurückzufallen droht.Es zeigt sich insgesamt, so die zentrale These des Buchs, die "Europafeindlichkeit" der Staatstheorie des Bundesverfassungsgerichts. Diese resultiert aus überholten Traditionslinien der deutschen Staatsrechtslehre und einem Demokratietheorie-Defizit.Neu in der 8. Auflage hinzugekommen sind u.a. die aktuellen Entscheidungen zur Europäischen Grundrechtecharta vom November 2019.