A. W. JebensDie Stadtverordneten
Ein Führer durch das bestehende Recht, zunächst durch die Preußische Städteordnung für die östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853
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Abschnitt I. Der rechtliche Charakter der Stadtverordneten-Versammlung im allgemeinen.- Abschnitt II. Zusammensetzung und Wahl der Stadtverordneten-Versammlung.- Abschnitt III. Die Zuständigkeit der Stadtverordneten-Versammlung.- Abschnitt IV. Leitung und Betrieb der Geschäfte.- Abschnitt V. Die Beziehungen zum Magistrat.- Abschnitt VI. Die Beziehungen zur Aufsichtsbehörde.- Abschnitt VII. Die Stadtverordneten als einzelne.- Abschnitt VIII. Die Städte mit Bürgermeister-Verfassung.- Abschnitt IX. Berlin.- Abschnitt X. Die neueren Städteordnungen.- Anhang I. Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Monarchie vom 30. Mai 1853 (unveränderter Textabdruck).- Anhang II. Geschäftsordnung für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg vom 6. Februar 1901.