Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Technische Universität Dresden (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Das Ende des Zweiten Weltkrieges 1944/45, Sprache: Deutsch, Abstract: Wo der Versuch des Regimes versagte, die Soldaten und das Volk an eine längst verlorene Sache zu binden, hinderte Terror die Betroffenen daran ihren individuellen Interessen nachzugehen. Jetzt richtete sich die Gewalt des Regimes nicht mehr nur gegen die Feinde im Ausland oder die gegen die Menschen, die außerhalb der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft standen, so zum Beispiel Juden, Regimegegner, Kommunisten usw. Mit den unaufhaltsam vorrückenden alliierten Truppen kehrte die Gewalt auf deutsches Reichsgebiet und zum deutschen Volk zurück, weil die Führung versuchte, die in der Wehrmacht und in der Bevölkerung grassierende Kriegsmüdigkeit und den gefürchteten Zusammenbruch der Heimatfront durch immer schärfere Durchhaltebefehle und einen unvergleichlichen Durchhalteterror entgegenzuwirken.
Ein Instrument dieses Terrors waren die Standgerichte. Hierbei handelte es sich um Ausnahmegerichte, die sehr schnell Urteile fällen und vollstrecken konnten. Zwar waren sie schon seit dem Kaiserreich im deutschen Militärstrafrecht integriert, regelten damals aber nur geringfügige Tatbestände der niederen Gerichtsbarkeit. Das änderte sich mit Beginn des Zweiten Weltkrieges und vor allem in dessen Endphase, als die Standgerichte sich gegen Leute richteten, die nicht mehr bereit waren, den letzten Befehlen des untergehenden Dritten Reiches freiwillig und aus Überzeugung zu folgen, und in wenigen Stunden manchmal auch nur in Minuten über deren Leben oder Tod entschieden.
Dass dieses Terrorinstrument nicht einfach so vom Himmel gefallen waren, sondern nur ein Glied in einer Kette immer radikaler werdender Strafmaßnahmen zur Widerstandbekämpfung und Loyalitätserzwingung gewesen istund durchaus nicht die letzte Stufe des Terrors und der Willkür darstellte, soll im ersten Kapitel gezeigt werden.
Da das Hauptziel der Standgerichtsbarkeit die Bekämpfung von Defätismus und Kriegsmüdigkeit war, sollen im zweiten Kapitel die Ursachen für diese Phänomene untersucht werden.
Im Hauptteil der Arbeit werden militärische und zivile Standgerichte genauer analysiert. Besondere Schwerpunkte sind die jeweiligen Rechtsvorschriften und deren Radikalisierung, die verhandelten Tatbestände, Opfer sowie Täter und deren Motive.
Um die Willkür und Rechtwidrigkeit der Urteile dieser Gerichte zu verdeutlichen soll im vierten Kapitel ein Beispielfall noch einmal gesondert untersucht werden.
Im Letzten Kapitel wird versucht etwas Licht ins Dunkel der Opferzahlen zu bringen.
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Ein Instrument dieses Terrors waren die Standgerichte. Hierbei handelte es sich um Ausnahmegerichte, die sehr schnell Urteile fällen und vollstrecken konnten. Zwar waren sie schon seit dem Kaiserreich im deutschen Militärstrafrecht integriert, regelten damals aber nur geringfügige Tatbestände der niederen Gerichtsbarkeit. Das änderte sich mit Beginn des Zweiten Weltkrieges und vor allem in dessen Endphase, als die Standgerichte sich gegen Leute richteten, die nicht mehr bereit waren, den letzten Befehlen des untergehenden Dritten Reiches freiwillig und aus Überzeugung zu folgen, und in wenigen Stunden manchmal auch nur in Minuten über deren Leben oder Tod entschieden.
Dass dieses Terrorinstrument nicht einfach so vom Himmel gefallen waren, sondern nur ein Glied in einer Kette immer radikaler werdender Strafmaßnahmen zur Widerstandbekämpfung und Loyalitätserzwingung gewesen istund durchaus nicht die letzte Stufe des Terrors und der Willkür darstellte, soll im ersten Kapitel gezeigt werden.
Da das Hauptziel der Standgerichtsbarkeit die Bekämpfung von Defätismus und Kriegsmüdigkeit war, sollen im zweiten Kapitel die Ursachen für diese Phänomene untersucht werden.
Im Hauptteil der Arbeit werden militärische und zivile Standgerichte genauer analysiert. Besondere Schwerpunkte sind die jeweiligen Rechtsvorschriften und deren Radikalisierung, die verhandelten Tatbestände, Opfer sowie Täter und deren Motive.
Um die Willkür und Rechtwidrigkeit der Urteile dieser Gerichte zu verdeutlichen soll im vierten Kapitel ein Beispielfall noch einmal gesondert untersucht werden.
Im Letzten Kapitel wird versucht etwas Licht ins Dunkel der Opferzahlen zu bringen.
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