Der Autor unternimmt in der vorliegenden Untersuchung erstmals den Versuch, die Reichweite des Rechtsmittels Beschwerde im Strafprozeß im Verhältnis zu den anderen Rechtsmitteln - Berufung, Revision, Zwischenverfahren und Rechtsmitteln eigener Art - eindeutig zu definieren und zu systematisieren. Die ursprüngliche gesetzgeberische Konzeption zu diesem Rechtsmittel ist im Laufe der Zeit durch Rechtsprechung und Lehre sowie gesetzliche Novellierungen systemwidrig und mit der Folge der Unübersichtlichkeit verwässert worden.
Anliegen Jürgen Weidemanns ist es, die Strukturen (wieder) freizulegen und die notwendige Eindeutigkeit der Abgrenzung herzustellen. Der Autor bringt die verwirrende Kasuistik von Einzelfallentscheidungen auf eine dogmatisch stimmige Linie, kritisiert dabei die in Rechtsprechung und Gesetzgebung zunehmende Tendenz, der Revision das Wasser abzugraben: Einerseits lassen Gerichte Revisionen an der Klippe des Beruhenszusammenhangs scheitern, ohne dessen Kriterien offenzulegen, andererseits stilisiert die Gesetzgebung immer mehr Zwischenentscheidungen zu "unanfechtbaren" hoch, um sie dann über § 336 S. 2 StPO der Revision vorzuenthalten. Die Ausführungen über den Beruhenszusammenhang bilden das Herzstück der Arbeit.
Darüber hinaus setzt der Autor sich für die Anfechtbarkeit bestimmter Entscheidungen ein, die bisher für weder revisibel noch beschwerdefähig gehalten wurden.
Das Buch leistet der strafprozessualen Tagesarbeit wertvolle Hilfestellung, der Rechtsprechung bei der zutreffenden Beurteilung der Zulässigkeit eingelegter Rechtsmittel, bietet dem Staatsanwalt und dem Verteidiger informative Hinweise zur Verfahrensstrategie.
Anliegen Jürgen Weidemanns ist es, die Strukturen (wieder) freizulegen und die notwendige Eindeutigkeit der Abgrenzung herzustellen. Der Autor bringt die verwirrende Kasuistik von Einzelfallentscheidungen auf eine dogmatisch stimmige Linie, kritisiert dabei die in Rechtsprechung und Gesetzgebung zunehmende Tendenz, der Revision das Wasser abzugraben: Einerseits lassen Gerichte Revisionen an der Klippe des Beruhenszusammenhangs scheitern, ohne dessen Kriterien offenzulegen, andererseits stilisiert die Gesetzgebung immer mehr Zwischenentscheidungen zu "unanfechtbaren" hoch, um sie dann über § 336 S. 2 StPO der Revision vorzuenthalten. Die Ausführungen über den Beruhenszusammenhang bilden das Herzstück der Arbeit.
Darüber hinaus setzt der Autor sich für die Anfechtbarkeit bestimmter Entscheidungen ein, die bisher für weder revisibel noch beschwerdefähig gehalten wurden.
Das Buch leistet der strafprozessualen Tagesarbeit wertvolle Hilfestellung, der Rechtsprechung bei der zutreffenden Beurteilung der Zulässigkeit eingelegter Rechtsmittel, bietet dem Staatsanwalt und dem Verteidiger informative Hinweise zur Verfahrensstrategie.
»Vor dieser Arbeit sei gewarnt: Wer sich auf sie einläßt, fühlt sich zunächst in ein dschungelartiges Labyrinth versetzt, welches allerdings weder Autor noch Gesetzgeber geschaffen haben, sondern Rechtsprechung und Lehre. Weidemann aber bietet die notwendigen Mittel, um zu überleben und zu entkommen: die Machete ebenso wie den Faden der Ariadne. [...] Weidemann ist es auf virtuose Weise gelungen, hier übersichtliche Ordnung zu schaffen und zu klaren und einleuchtenden Ergebnissen zu gelangen.« Professor Karl-Heinz Gössel, in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht, Heft 12/2000
»Die Arbeit ist eine von der Ruhr Universität Bochum angenommene Habilitationschrift, die die Reichweite des Rechtsmittels der Beschwerde im Strafprozeß und ihr Verhältnis zu anderen Rechtsbehelfen des Strafprozesses untersuchen und systematisieren soll. Die gedankenreiche und vielen Einzelheiten nachgehende Arbeit befaßt sich - wie schon ihr Titel hervorhebt - mit der Stellung der Beschwerde im funktionalen Zusammenhang der Rechtsmittel der StPO. [...] Die Schrift wird jeden, der sich mit dieser Materie näher befaßt, zum Nachdenken über die vielschichtigen Zusammenhänge anregen und zu deren besseren Verständnis beitragen. Insgesamt dürfte der Wert dieser intellektuell anspruchsvollen Arbeit über die aufgezeigte theoretische Fundierung der Lösungsansätze und der daraus abzuleitenden Einzelergebnisse hinaus auch darin bestehen, daß sie zu einem vertieften Verständnis der Wirkmechanismen und Zusammenhänge des Rechtsbehelfssystems der StPO beiträgt.« Dr. Walter Gollwitzer, in: Juristische Rundschau, Heft 6/2002
»Die Arbeit ist eine von der Ruhr Universität Bochum angenommene Habilitationschrift, die die Reichweite des Rechtsmittels der Beschwerde im Strafprozeß und ihr Verhältnis zu anderen Rechtsbehelfen des Strafprozesses untersuchen und systematisieren soll. Die gedankenreiche und vielen Einzelheiten nachgehende Arbeit befaßt sich - wie schon ihr Titel hervorhebt - mit der Stellung der Beschwerde im funktionalen Zusammenhang der Rechtsmittel der StPO. [...] Die Schrift wird jeden, der sich mit dieser Materie näher befaßt, zum Nachdenken über die vielschichtigen Zusammenhänge anregen und zu deren besseren Verständnis beitragen. Insgesamt dürfte der Wert dieser intellektuell anspruchsvollen Arbeit über die aufgezeigte theoretische Fundierung der Lösungsansätze und der daraus abzuleitenden Einzelergebnisse hinaus auch darin bestehen, daß sie zu einem vertieften Verständnis der Wirkmechanismen und Zusammenhänge des Rechtsbehelfssystems der StPO beiträgt.« Dr. Walter Gollwitzer, in: Juristische Rundschau, Heft 6/2002