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Das Einkommensteuergesetz verpflichtet Kreditinstitute, für die Kapitalerträge ihrer Kunden Kapitalertragsteuer einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Dieses System der Besteuerung an der Quelle hat sich seit Jahrzehnten bewährt und als vorteilhaft erwiesen - jedenfalls für den Staat. Für die Kreditinstitute hingegen erwachsen aus der Erfüllung dieser Aufgaben vielschichtige Belastungen, die fortwährend zunehmen und bislang unentgeltlich zu tragen sind.
Die Untersuchung widmet sich zunächst der Frage, welche konkreten Belastungen die Kreditinstitute im Rahmen des
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Produktbeschreibung
Das Einkommensteuergesetz verpflichtet Kreditinstitute, für die Kapitalerträge ihrer Kunden Kapitalertragsteuer einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Dieses System der Besteuerung an der Quelle hat sich seit Jahrzehnten bewährt und als vorteilhaft erwiesen - jedenfalls für den Staat. Für die Kreditinstitute hingegen erwachsen aus der Erfüllung dieser Aufgaben vielschichtige Belastungen, die fortwährend zunehmen und bislang unentgeltlich zu tragen sind.

Die Untersuchung widmet sich zunächst der Frage, welche konkreten Belastungen die Kreditinstitute im Rahmen des Kapitalertragsteuerverfahrens treffen und ob sich diese de lege ferenda reduzieren lassen, ohne am derzeitigen Kapitalertragsteuerverfahren als solchem zu zweifeln. Dabei werden die Belastungen im Rahmen eines intradisziplinären Ansatzes insbesondere aus den Perspektiven des Steuer- und Vertragsrechts beleuchtet, um abschließend der Frage der Verfassungskonformität des Kapitalertragsteuerverfahrens nachgehen zu können.
Autorenporträt
Matthias Jakob Ziegert (né Sauer) studied law at the University of Augsburg. In 2010, a scholarship granted by the DAAD enabled him to study abroad at Pepperdine University School of Law, Malibu (USA). After successfully passing the Legal State Examination in 2013, he completed his legal clerkship at the Higher Regional Court of Munich, including a stage at the Federal Fiscal Court. He then worked as a research assistant at the University of Augsburg until 2017, thereby completing his Master's degree (LL.M.) in 2018. During that time, he also wrote his dissertation thesis, supervised by Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL.M. accompanied by a research stay at the Max-Planck-Institute for Tax Law and Public Finance in Munich. In August 2019, he joined the Judiciary of the Free State of Bavaria.