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Die betriebsverfassungsrechtliche Praxis ist erstaunlich oft von der heftigen Konkurrenz zwischen Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften und deren Vertretern gekennzeichnet. Nach einem Blick auf die Entwicklung der Minderheitsgewerkschaften widmet sich Jens Klein dem verfassungsrechtlichen Rahmen für die Tätigkeit der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung und verwirft dann die These der Rechtsprechung vom "einheitlichen Gewerkschaftsbegriff" im gesamten Arbeitsrecht.
Anhand eines "ausdifferenzierten Anforderungsprofils" werden stattdessen die minderheitsrelevanten
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Produktbeschreibung
Die betriebsverfassungsrechtliche Praxis ist erstaunlich oft von der heftigen Konkurrenz zwischen Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaften und deren Vertretern gekennzeichnet. Nach einem Blick auf die Entwicklung der Minderheitsgewerkschaften widmet sich Jens Klein dem verfassungsrechtlichen Rahmen für die Tätigkeit der Minderheitsgewerkschaften in der Betriebsverfassung und verwirft dann die These der Rechtsprechung vom "einheitlichen Gewerkschaftsbegriff" im gesamten Arbeitsrecht.

Anhand eines "ausdifferenzierten Anforderungsprofils" werden stattdessen die minderheitsrelevanten Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts untersucht, wobei der Autor insbesondere die These entwickelt, dass das Minderheitsschützende Verhältniswahlrecht wegen des bereits im Koalitionsgrundrecht angelegten Pluralismusgedankens das Betriebsverfassungsrecht im Organisatorischen in fundamentaler Weise durchstrukturiert, so dass auch die Legitimität betriebsverfassungsrechtlicher Tarifverträge nicht gegeben sei. Besonderes Gewicht legt der Verfasser auch auf die Aufarbeitung und Kritik der einschlägigen (verfassungsgerichtlichen) Rechtsprechung.
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Autorenporträt
Jens Klein, B.A., wurde 1986 in Trier geboren und wuchs im Süden der Eifel auf. Im Anschluss an seine kaufmännische Ausbildung, die er bei einem Filmrechtehändler in Leipzig absolvierte, studierte er an der Universität Trier "Medien, Kommunikation, Gesellschaft" und "Angewandte Humangeographie". Bereits während seiner Ausbildung faszinierten ihn die Regisseure des Neuen Deutschen Films, so dass er beschloss sich ausführlicher mit zwei Filmen Werner Herzogs auseinanderzusetzen