Das Familiengefüge ändert sich, das Erbrecht hingegen wird nicht oder nur geringfügig geändert. Die nordischen Länder haben die wandelnden Familienmuster erkannt und deshalb ihr Erbrecht, insbesondere die erbrechtliche Stellung des Ehegatten, sukzessive erweitert und gestärkt. Dabei hat zuletzt Dänemark im Jahr 2008 das Erbrecht tiefgreifend reformiert und sich hierbei am praktischen Bedarf und dem mutmaßlichen Erblasserwillen orientiert: Pragmatisch wurden dazu die Testamentspraxis der vergangenen Jahre erhoben und ausgewertet und die Erkenntnisse im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Ein untypisches Vorgehen im Vergleich zur positivistisch geprägten Gesetzgebung Österreichs. Und auch die auf Rechtsharmonisierung bedachten Länder Norwegen, Dänemark und Schweden sind bei den letzten Reformen und Gesetzesänderungen jeweils eigene Wege gegangen. In diesem Buch wird nach einer kurzen Einführung in den nordischen Rechtsraum und die Problematik des Ehegattenerbrechts sowie einem Überblick über das Ehegattenerbrecht Österreichs die Stellung des Ehegatten in den Erbgesetzen der genannten drei nordischen Länder dargestellt. Im Wege der Rechtsvergleichung wird die jeweilige erbrechtliche Stellung des Ehegatten im Erbrecht der untersuchten Länder gegenübergestellt.