Das oberste Leitungsorgan der zweigliedrigen Gesellschaftsform GmbH setzt sich zusammen aus Gesellschaftern und Geschäftsführung. Durch diese Konstellation steht der GmbH-Geschäftsführer in einem Spannungsverhältnis: Er hat eine Folgepflicht bezüglich der Weisungen der Gesellschafter. Andererseits ist er das Vertretungsorgan der GmbH, d. h., er ist verantwortlich für die Geschäftsführung und geht Haftungsrisiken ein, sofern er sich nicht an zwingende Vorschriften hält. Die Grundlage der Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers basiert auf einer Doppelstellung: Einerseits die Organstellung, welche durch zwingende gesellschaftsrechtliche Regelungen geprägt ist, auf der anderen Seite der Anstellungsvertrag, der die inhaltliche Ausgestaltung des Dienstvertrages und die persönlichen Rechtsbeziehungen regelt. Diese Arbeit beleuchtet die Einordnung des Anstellungsvertrages hinsichtlich der Abgrenzung zwischen freiem Dienstvertrag und Arbeitsvertrag, die geprägt ist durch BAG- und BGH-Rechtsprechung, und geht auf die rechtlichen Folgen anhand der einschlägigen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften ein. Der zweite Teil beschäftigt sich sodann mit der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung.