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Das Thema der steuerlichen Abziehbarkeit von Geldstrafen und Geldbußen ist aufgrund verschiedener Entwicklungen von aktueller Relevanz. Die Relevanz erwächst insbesondere aus dem Umstand, dass die Sanktionen immer höher bemessen werden. Exemplarisch hierfür stehen die Kartellgeldbußen, die von der EU-Kommission verhängt werden. Der Umfang dieser Geldbußen hat sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht. Aber auch die im In- und Ausland verhängten Sanktionen gegen Unternehmen steigen kontinuierlich. Diese für die Wirtschaft im Allgemeinen zunehmende Relevanz von Sanktionen führt gleichzeitig…mehr

Produktbeschreibung
Das Thema der steuerlichen Abziehbarkeit von Geldstrafen und Geldbußen ist aufgrund verschiedener Entwicklungen von aktueller Relevanz. Die Relevanz erwächst insbesondere aus dem Umstand, dass die Sanktionen immer höher bemessen werden. Exemplarisch hierfür stehen die Kartellgeldbußen, die von der EU-Kommission verhängt werden. Der Umfang dieser Geldbußen hat sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht. Aber auch die im In- und Ausland verhängten Sanktionen gegen Unternehmen steigen kontinuierlich. Diese für die Wirtschaft im Allgemeinen zunehmende Relevanz von Sanktionen führt gleichzeitig zu der Frage, wie die Zahlungen solcher Geldbußen und Geldstrafen steuerrechtlich zu behandeln sind. Für die Beantwortung dieser Frage befasst sich die Arbeit neben der Darstellung der historischen Entwicklung der Abziehbarkeit von Geldstrafen und Geldbußen und einer vertieften verfassungsrechtlichen Prüfung der gesetzlichen Abzugsverbote für Geldstrafen und Geldbußen ausführlich mit den aktuellen Problemfällen der Anwendung dieser gesetzlichen Abzugsverbote. Bei diesen Problemfällen handelt es sich um die Abziehbarkeit von ausländischen Sanktionen, die Abziehbarkeit von EU-Kartellgeldbußen und die steuerliche Behandlung der Erstattung von Sanktionen durch Dritte.
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Autorenporträt
Simon Becker studierte Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Karls-Universität Prag. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (Landgericht Essen). Seit 2014 ist der Autor als Rechtsanwalt tätig. Die Promotion zum Dr. iur. erfolgte 2018.