In Anbetracht der Orientierungslosigkeit steuerlicher Reformvorhaben ist es das wesentliche Anliegen der Arbeit, eine Wissensbasis zur Vornahme einer systematischen Veränderung des Steuerrechts zu schaffen. Um die inhaltliche Ausrichtung des steuerlichen Reformprozesses festlegen zu können, werden mit der Besteuerung des Einkommens bzw. der Konsumausgaben alternative steuerliche Sollsysteme unter Bezugnahme auf die Kriterien der Entscheidungsneutralität, Allokationseffizienz und Steuergerechtigkeit diskutiert. Dieser Ableitung möglicher steuerlicher Sollzustände wird anschließend der Istzustand des gegenwärtigen Systems gegenübergestellt, wobei lediglich solche Regelungen einbezogen werden, welche die steuerliche Behandlung investiv verwendeter Einkommensbestandteile beinhalten und insoweit den Unterschiedsbereich zwischen einem einkommensbasierten Steuersystem einerseits und einem konsumbasierten Steuersystem andererseits markieren. Dabei zeigt sich, daß innerhalb des bestehenden Einkommensteuersystems zahlreiche konsumorientierte Regelungen existieren, die zu einer Verwässerung des Systemcharakters führen. Aus dieser Mischung zweier für sich brauchbarer Besteuerungskonzeptionen resultiert ein systemloses Steuerrecht, welches Ungleichbehandlungen, Entscheidungsaneutralitäten und Effizienzverluste impliziert.