Unterlässt der Geschäftsführer einer GmbH es, Steuern an das Finanzamt abzuführen, weil er nicht genügend Geld zur Verfügung hat, besteht die Gefahr, dass er persönlich mit seinem Privatvermögen für die Ausfälle des Fiskus haftet. Will er das vermeiden und zahlt die Steuern, droht ihm eine Haftung gegenüber der GmbH: Kommt es nämlich zum Insolvenzverfahren, muss er der GmbH alle Zahlungen ersetzen, die nicht mit der "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes" vereinbar sind. Ob Steuerzahlungen hierzu zählen, ist zwischen den Finanz- und Zivilgerichten umstritten. Ingeborg Haas zeigt auf, wann und wem gegenüber der Geschäftsführer haftet und wie er sich richtig zu verhalten hat.
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