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Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Technische Fachhochschule Wildau (Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Eine juristische Person (exakter eine Kapitalgesellschaft) wird sowohl zivil- als auch steuerrechtlich grundsätzlich als rechtlich selbstständig angesehen. Steht jedoch diese juristische Person in einem tatsächlichen und rechtlichen Unterordnungsverhältnis zu einem anderen Unternehmen, so erscheint unter bestimmten Voraussetzungen bei wirtschaftlicher Betrachtung…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Technische Fachhochschule Wildau (Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Eine juristische Person (exakter eine Kapitalgesellschaft) wird sowohl zivil- als auch steuerrechtlich grundsätzlich als rechtlich selbstständig angesehen. Steht jedoch diese juristische Person in einem tatsächlichen und rechtlichen Unterordnungsverhältnis zu einem anderen Unternehmen, so erscheint unter bestimmten Voraussetzungen bei wirtschaftlicher Betrachtung die juristische Person als unselbstständig in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Rechtlich selbstständige Unternehmen werden so zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und sind damit als einheitliches Steuersubjekt zu behandeln. Mehrere in einem Konzern zusammengefasste Unternehmen werden also steuerlich einem rechtlich selbstständigen Unternehmen gleichgestellt. Dieses so entstandene Rechtsinstitut wird als Organschaft bezeichnet.
Zweck der Organschaft ist es einen Ausgleich von Verlusten und Gewinnen zwischen den Beteiligten zu ermöglichen; so entsteht erst dann eine ertragsteuerliche Belastung für die Unternehmensgruppen, wenn insgesamt ein positives Ergebnis erzielt wird. Des Weiteren kann durch das Rechtsinstitut der Organschaft eine unnötige Doppelbesteuerung vermieden werden.
Die Anerkennung des Organschaftsverhältnisses ist an strenge Kriterien geknüpft. Hier zu nennen wären die Abhängigkeiten sowohl in finanzieller als auch in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht. Steuerliche Organschaften sind im Bereich der Körperschaft-, der Gewerbe- und der Umsatzsteuer möglich. In allen anderen Steuerarten wird eine Organschaft nicht anerkannt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind jedoch in den einzelnen Steuerarten teilweise grundverschieden, sodass eine Organschaft nicht zwangsläufig nebeneinander in allen 3 Steuerzweigen existierenmuss. Auch die Folgen, welche eine Organschaft mit sich bringt, führen in den einzelnen Steuerarten zu unterschiedlichen Auswirkungen.
Die folgende Arbeit soll eine Übersicht über die Voraussetzungen und die Wirkungen einer Organschaft im Körperschaftsteuerrecht, im Gewerbesteuerrecht und im Umsatzsteuerrecht geben. Des Weiteren werden bestimmte Organschaftsgebilde wie z.B. im Verhältnis zu einer Holding näher dargestellt.
Durch die Unternehmenssteuerreform sind wesentliche Änderungen im Bereich der Organschaft eingetreten, welche in einem direkten Vergleich zum altem Recht veranschaulicht werden.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnisvi
1.Einleitung1
2.Die Organschaft im Körperschaftsteuerrecht3
2.1Allgemeines3
2.1.1Rechtliche Grundlagen und ihre Entwicklung3
2.1.2Wirtschaftliche Grundlagen3
2.1.3Zweck der körperschaftsteuerlichen Organschaft4
2.2Voraussetzungen5
2.2.1Organgesellschaft5
2.2.2Organträger6
2.2.3Finanzielle Eingliederung8
2.2.4Wirtschaftliche Eingliederung9
2.2.5Organisatorische Eingliederung12
2.2.6Zeitlicher Faktor14
2.2.7Gewinnabführungsvertrag / Verlustübernahmevertrag16
2.2.7.1Grundlagen16
2.2.7.2Rechtsnatur und zivilrechtliche Wirksamkeit17
2.2.7.3Zeitliche Anforderungen17
2.2.7.4Gewinnabführungsverträge unter der Rechtsform einer AG und KGaA18
2.2.7.5Gewinnabführungsverträge unter der Rechtsform einer GmbH20
2.2.7.6Gewinnabführungsverträge unter aufschiebender Bedingung20
2.2.7.7Der Gewinnabführungsvertrag und seine Durchführung21
2.2.8Besondere Organschaftsverhältnisse23
2.2.8.1Personengesellschaften als Organträger23
2.2.8.1.1Grundlagen23
2.2.8.1.2Eingliederungsvoraussetzungen23
2.2.8.2Organschaftsverhältnis zu einer Holding27
2.2.8.3Umwandlung der Organgesellschaft oder des Organtr...
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