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Mit der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft steigen auch die Direktinvestitionen deutscher Unternehmen im Ausland. Als Investitionsland bietet sich Ungarn an, weil zum einen die Privatisierung ehemaliger Staatsbetriebe sowie die Harmonisierung von Gesetzen nahezu abgeschlossen sind und zum anderen die Wirtschaftsdaten von Ungarn eine positive Tendenz zeigen, was durch den zukünftigen Beitritt zur EU voraussichtlich verstärkt werden wird.
Dem in Ungarn investierenden deutschen Unternehmen stehen für die Realisierung der Direktinvestition die Rechtsformen Betriebsstätte,
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Produktbeschreibung
Mit der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaft steigen auch die Direktinvestitionen deutscher Unternehmen im Ausland. Als Investitionsland bietet sich Ungarn an, weil zum einen die Privatisierung ehemaliger Staatsbetriebe sowie die Harmonisierung von Gesetzen nahezu abgeschlossen sind und zum anderen die Wirtschaftsdaten von Ungarn eine positive Tendenz zeigen, was durch den zukünftigen Beitritt zur EU voraussichtlich verstärkt werden wird.

Dem in Ungarn investierenden deutschen Unternehmen stehen für die Realisierung der Direktinvestition die Rechtsformen Betriebsstätte, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft zur Verfügung. Die in den ersten Jahren der Geschäftstätigkeit voraussichtlich erwirtschafteten Anlaufverluste konnten im Fall der Direktinvestition in eine ungarische Betriebsstätte oder Personengesellschaft bis einschließlich 1998 auf Antrag - trotz der Freistellung der ungarischen Einkünfte aufgrund des DBA - unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland verrechnet werden.

Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Bestimmung der steuerlich optimalen Rechtsform der Direktinvestition, die sowohl durch eine allgemeine quantitative Darstellung als auch anhand eines konkreten Zahlenbeispieles ermittelt wird; potentielle Anlaufverluste werden berücksichtigt. Aufgrund der Diskussionen zwischen der Wirtschaft und der Finanzverwaltung zur Wiedereinführung der Verrechnung ausländischer nach DBA freigestellter Verluste (§ 2a Abs. 3 EStG a.F.) wird darüber hinaus zusätzlich analysiert, welche Folgen der Wegfall dieser Vorschrift für den deutschen Investor hat.

Inhaltsübersicht:
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gegenstand und Ziel der Untersuchung
1.3 Vorgehensweise

2 Grundlagen der Untersuchung
2.1 Das Problem der Doppelbesteuerung im Rahmen der internationalen Unternehmensbesteuerung
2.2 Besteuerung der Direktinvestitionen in Ungarn
2.3 Entscheidungstheoretische Grundlagen zur Bestimmung der optimalen Rechtsform
2.4 Darstellung des Beispiel-Unternehmens

3 Gesamtsteuerbelastungen der Direktinvestitionsalternativen
3.1 Betriebsstätte in Ungarn
3.2 Personengesellschaft in Ungarn
3.3 Kapitalgesellschaft in Ungarn

4 Besonderheiten bei der Verrechnung von Verlusten im Inland unter Berücksichtigung des Wegfalls des Wahlrechtes nach § 2a EStG
a. F.
4.1 Betriebsstätte oder Personengesellschaft in Ungarn
4.2 Kapitalgesellschaft in Ungarn

5 Bestimmung der optimalen Rechtsform der Direktinvestition in Ungarn
5.1 Vergleich der steuerlichen Bemessungsgrundlagen der Investitionsalternativen
5.2 Direktinvestition einer deutschen Personenunternehmung
5.3 Direktinvestition einer deutschen Kapitalgesellschaft
5.4 Konsequenzen des Wegfalls des § 2a Abs. 3 EStG a. F.

6 Steuerliche Konsequenzen der Direktinvestitionsalternativen im Überblick
6.1 Grundlegende Problemfelder
6.2 Direktinvestitionsalternativen einer deutschen Personenunternehmung
6.3 Direktinvestitionsalternativen einer deutschen Kapitalgesellschaft