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Das Steuerrecht umfaBt die Rechtsvorschriften, welche die Be steuerung regeln, und ist Teil des Offentlichen Rechts. Das deut sche Steuerrecht verteilt sich auf etwa 50 Einzelgesetze, wobei die Steuerhoheit (Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit) bereits irn Grundgesetz (X. Abschnitt: Das Finanzwesen, Artikel l04a bis Artike11l5) kodifiziert ist. Fur die Losung von Steuerfallen geniigt in der Regel nicht nur die Kenntnis der Steuergesetze; vielmehr ist es dariiber hinaus erfor derlich, die Meinung der Finanzverwaltung allgemein dazu (Ver waltungsanordnungen) und die Entscheidungen der…mehr

Produktbeschreibung
Das Steuerrecht umfaBt die Rechtsvorschriften, welche die Be steuerung regeln, und ist Teil des Offentlichen Rechts. Das deut sche Steuerrecht verteilt sich auf etwa 50 Einzelgesetze, wobei die Steuerhoheit (Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit) bereits irn Grundgesetz (X. Abschnitt: Das Finanzwesen, Artikel l04a bis Artike11l5) kodifiziert ist. Fur die Losung von Steuerfallen geniigt in der Regel nicht nur die Kenntnis der Steuergesetze; vielmehr ist es dariiber hinaus erfor derlich, die Meinung der Finanzverwaltung allgemein dazu (Ver waltungsanordnungen) und die Entscheidungen der Steuergerichte (Urteile und Beschliisse) in ahnlich gelagerten Hillen zu kennen. 1.1 Steuergesetze Zu den Steuergesetzen gehOren sowohl die fOrmlichen Steuerge setze als auch die Rechtsverordnungen (
4 AO). Formliche Steuergesetze Formliche Steuergesetze sind Rechtsnormen, die durch BeschluB des zustandigen Gesetzgebungsorgans (Bundestag oder Landtag) in dem verfassungsmaBig vorgeschriebenen, fOrmlichen Verfahren zustande gekommen, ausgefertigt und verkiindet worden sind (fur Bundesgesetze vergl. Art. 76 -78 und Art. 82 GG). Bei ihnen ist zwischen allgemeinen und besonderen Steuergesetzen zu unter scheiden. 1 Allgemeine Steuergesetze sind solche Steuergesetze, die sich nicht auf eine bestimmte Steuerart beziehen, z. B. das Bewertungsgesetz oder die Abgabenordnung Besondere Steuergesetze oder Einzelsteuergesetze beziehen sich auf bestimmte Steuerarten, z. B. das Einkommensteuer-, das Kor perschaftsteuer-, das Umsatzsteuer-, das Gewerbesteuer-oder das Vermogensteuergesetz. Fiir jede der etwa 50 Steuem gibt es in der Bundesrepublik ein eigenes Steuergesetz.