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Die Debatte um die Steuerumgehung kreist weltweit um das Spannungsverhältnis von Rechtssicherheit und steuerlicher Belastungsgleichheit. In einem breit angelegten Rechtsvergleich zwischen Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den USA untersucht Christine Osterloh-Konrad die Fundamente, Argumente und Instrumente dieses juristischen Mobiles und entwickelt eine rechtstheoretische Deutung der Reaktionen staatlicher Akteure auf Umgehungsversuche. Auf dieser Basis lässt sich der Umgang des Rechts mit der Steuerumgehung als Optimierungsproblem begreifen, bei dem es gilt, Verlässlichkeit des…mehr

Produktbeschreibung
Die Debatte um die Steuerumgehung kreist weltweit um das Spannungsverhältnis von Rechtssicherheit und steuerlicher Belastungsgleichheit. In einem breit angelegten Rechtsvergleich zwischen Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den USA untersucht Christine Osterloh-Konrad die Fundamente, Argumente und Instrumente dieses juristischen Mobiles und entwickelt eine rechtstheoretische Deutung der Reaktionen staatlicher Akteure auf Umgehungsversuche. Auf dieser Basis lässt sich der Umgang des Rechts mit der Steuerumgehung als Optimierungsproblem begreifen, bei dem es gilt, Verlässlichkeit des Rechts und Besteuerungsgleichheit in einen Ausgleich zu bringen, ohne institutionelle Kompetenzgrenzen sowie die Handlungsmöglichkeiten und Verhaltenstendenzen der Beteiligten aus den Augen zu verlieren. Hieraus ergeben sich vielfältige Schlussfolgerungen, insbesondere für das institutionelle Design von Antimissbrauchsinstrumenten sowie für das Verständnis und die Anwendung von
42 AO.
Autorenporträt
Geboren 1976; Studium in Paris, München und Bonn; 2002 Erstes juristisches Staatsexamen; 2002-2004 Wiss. Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in München; 2006 Promotion; Referendariat in Köln, Bonn und London; 2006 Zweites juristisches Staatsexamen; 2008-2018 Wiss. Referentin am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München; 2017 Habilitation; Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht sowie Rechtsphilosophie an der Eberhard Karls Universität Tübingen.