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Bei der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen entscheidet nach dem Tod des Stifters und der Eröffnung der letztwilligen Verfügung allein die Stiftungsbehörde über das Vorliegen der für die Anerkennung notwendigen Voraussetzungen. Gleichzeitig können Erben oder Erbprätendenten Ansprüche aus dem letzten Willen oder aus Erb-und Pflichtteilsrecht geltend machen, die der Stiftung ihre Vermögensgrundlage entziehen können. Die folgende Arbeit widmet sich den im Rahmen des Anerkennungsverfahrens bestehenden Herausforderungen und entwickelt hierfür praxisnahe Lösungen. Sie beantwortet außerdem die…mehr

Produktbeschreibung
Bei der Errichtung einer Stiftung von Todes wegen entscheidet nach dem Tod des Stifters und der Eröffnung der letztwilligen Verfügung allein die Stiftungsbehörde über das Vorliegen der für die Anerkennung notwendigen Voraussetzungen. Gleichzeitig können Erben oder Erbprätendenten Ansprüche aus dem letzten Willen oder aus Erb-und Pflichtteilsrecht geltend machen, die der Stiftung ihre Vermögensgrundlage entziehen können. Die folgende Arbeit widmet sich den im Rahmen des Anerkennungsverfahrens bestehenden Herausforderungen und entwickelt hierfür praxisnahe Lösungen. Sie beantwortet außerdem die Frage, wer bei einer Stiftung von Todes wegen in der Schwebephase zwischen Tod des Erblassers und Anerkennung der Stiftung Rechtsträger des Nachlasses ist.
Autorenporträt
Caroline Krezer, geb. Schreiber, studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der Dalhousie University in Halifax, Kanada. Die Autorin ist als Rechtsanwältin tätig und berät Stiftungen, Familienunternehmen und Privatpersonen, insbesondere in den Bereichen der Nachfolge- und Vermögensplanung.