Die Betreuung gehörloser Frauen während der Schwangerschaft durch medizinisches Fachpersonal entspricht nicht den Rechten, die durch die geltende Gesetzgebung garantiert werden, und wenn keine Begleitperson als Vermittler anwesend ist, findet der Dialog über rudimentäre Kommunikationsformen statt. Die Betreuung während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbetts sollte verstärkt werden und den gehörlosen Frauen helfen, die Hindernisse zu überwinden, die durch die Einschränkung des Gehörs, der Sprache und der Schwangerschaft selbst auferlegt werden, um eine gleichberechtigte Betreuung und die Eroberung eines Raums für die Ausübung der Bürgerrechte durch hörgeschädigte Frauen zu fördern. Die hier enthaltenen Berichte sollen die effektive Ausübung der Bürgerrechte unter Hörgeschädigten fördern.