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Die Strafbarkeit privater Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke per CD-Brenner oder Download aus dem Internet ist wie kaum ein anderes juristisches Thema Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion. Eine umfassende wissenschaftliche Abhandlung steht indes noch aus, Beiträge aus der Fachliteratur beschränken sich bislang auf das Zivilrecht. Tobias Reinbacher schließt diese Lücke mit dem vorliegenden Werk.
Der Autor stellt die komplexe Problematik der Strafbarkeit und Straflosigkeit privater Kopiervorgänge umfassend dar und geht dabei insbesondere auf strafrechtliche
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Produktbeschreibung
Die Strafbarkeit privater Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Werke per CD-Brenner oder Download aus dem Internet ist wie kaum ein anderes juristisches Thema Gegenstand einer breiten öffentlichen Diskussion. Eine umfassende wissenschaftliche Abhandlung steht indes noch aus, Beiträge aus der Fachliteratur beschränken sich bislang auf das Zivilrecht. Tobias Reinbacher schließt diese Lücke mit dem vorliegenden Werk.

Der Autor stellt die komplexe Problematik der Strafbarkeit und Straflosigkeit privater Kopiervorgänge umfassend dar und geht dabei insbesondere auf strafrechtliche Besonderheiten wie Vorsatz, Irrtümer und Beteiligung ein. Er vermittelt zudem in angemessenem Umfang technische Kenntnisse, welche zum Verständnis der Vervielfältigungsvorgänge unerlässlich sind. Nach den materiell-rechtlichen Ausführungen fasst Tobias Reinbacher die Rechtslage für die einzelnen Werkarten überblicksartig zusammen und ermöglicht so ein gezieltes Nachschlagen. Im Schlussteil erörtert er strafprozessuale und verfahrensrechtliche Probleme.

Die Arbeit genügt höchsten fachlich dogmatischen Ansprüchen, ist aber gerade auf Grund der kurzen Rekapitulation der Ergebnisse für jede Werkart und des prozessualen Teils vorzüglich als Standardhandbuch für die anwaltliche Praxis geeignet.
Rezensionen
"Unter strafrechtlichem Aspekt handelt es sich um die derzeit beste Darstellung der Freiheit der Werkvervielfältigung zu privaten Zwecken und ihrer Einschränkungen." Professor Dr. Ulrich Weber, in: Juristenzeitung, 9/2009