Die Arbeit befasst sich mit den in der juristischen Bearbeitung bislang ein Schattendasein führenden Phänomenen des Card- und Account-Sharings. Konkret geht sie dabei der Frage nach, ob die Weitergabe von Zugangsdaten (»Sharing«) durch Abonnenten an zur Nutzung der entsprechenden Leistung nicht berechtigte Dritte beziehungsweise die Verwendung der weitergegebenen Daten durch eben diese eine strafrechtliche Relevanz aufweist. Dazu werden neben der Erörterung der zivilrechtlichen Rechtslage zahlreiche Vorschriften des Kern- und Nebenstrafrechts untersucht, wobei die Arbeit zu dem Ergebnis gelangt, dass eine strafrechtliche Erfassung dieser praxisrelevanten Phänomene zwar erforderlich ist, de lege lata aber nur unzureichend gelingt. Zur Lösung der kriminalpolitisch unbefriedigenden Rechtslage schlägt die Arbeit u. a. einen neu zu schaffenden § 265a Abs. 4 StGB vor, der die Weitergabe der Zugangsdaten als Vorbereitungshandlung zur Tat der nichtberechtigten Dritten unter Strafe stellt.
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