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Die Arbeit befasst sich mit den in der juristischen Bearbeitung bislang ein Schattendasein führenden Phänomenen des Card- und Account-Sharings. Konkret geht sie dabei der Frage nach, ob die Weitergabe von Zugangsdaten (»Sharing«) durch Abonnenten an zur Nutzung der entsprechenden Leistung nicht berechtigte Dritte beziehungsweise die Verwendung der weitergegebenen Daten durch eben diese eine strafrechtliche Relevanz aufweist. Dazu werden neben der Erörterung der zivilrechtlichen Rechtslage zahlreiche Vorschriften des Kern- und Nebenstrafrechts untersucht, wobei die Arbeit zu dem Ergebnis…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit befasst sich mit den in der juristischen Bearbeitung bislang ein Schattendasein führenden Phänomenen des Card- und Account-Sharings. Konkret geht sie dabei der Frage nach, ob die Weitergabe von Zugangsdaten (»Sharing«) durch Abonnenten an zur Nutzung der entsprechenden Leistung nicht berechtigte Dritte beziehungsweise die Verwendung der weitergegebenen Daten durch eben diese eine strafrechtliche Relevanz aufweist. Dazu werden neben der Erörterung der zivilrechtlichen Rechtslage zahlreiche Vorschriften des Kern- und Nebenstrafrechts untersucht, wobei die Arbeit zu dem Ergebnis gelangt, dass eine strafrechtliche Erfassung dieser praxisrelevanten Phänomene zwar erforderlich ist, de lege lata aber nur unzureichend gelingt. Zur Lösung der kriminalpolitisch unbefriedigenden Rechtslage schlägt die Arbeit u. a. einen neu zu schaffenden § 265a Abs. 4 StGB vor, der die Weitergabe der Zugangsdaten als Vorbereitungshandlung zur Tat der nichtberechtigten Dritten unter Strafe stellt.
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Autorenporträt
Felix Schmidhäuser studied law at the University of Tübingen with a special focus on international private law and private procedural law. After his first state examination in January 2018, he wrote his PhD thesis while working as a research assistant at the Chair of German and European Criminal Law and Criminal Procedure Law as well as Environmental and Economic Criminal Law of Prof. Dr. Bernd Hecker in Tübingen. He received his doctorate in law from the Faculty of Law of the Eberhard Karls University of Tübingen in the summer semester of 2021. Since April of 2021, he took up his postgraduate judicial service traineeship at the district court of Tübingen.