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Der Autor nimmt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Schockschäden eines Themas an, das jedenfalls in strafrechtlichen Fachpublikationen bislang kaum vertieft diskutiert und dem in der strafprozessualen Praxis fast keine Beachtung geschenkt worden ist. Die angesprochenen Fragen sind auf unterschiedlichen dogmatischen Ebenen relevant. Durch Analyse der Sach- und Rechtslage unter Heranziehung einschlägiger juristischer und medizinischer Literatur sowie maßgeblicher Judikate schlägt die Arbeit Antworten zum Umgang mit psychisch vermittelten Schäden Angehöriger des Opfers vor. Dabei…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor nimmt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Schockschäden eines Themas an, das jedenfalls in strafrechtlichen Fachpublikationen bislang kaum vertieft diskutiert und dem in der strafprozessualen Praxis fast keine Beachtung geschenkt worden ist. Die angesprochenen Fragen sind auf unterschiedlichen dogmatischen Ebenen relevant. Durch Analyse der Sach- und Rechtslage unter Heranziehung einschlägiger juristischer und medizinischer Literatur sowie maßgeblicher Judikate schlägt die Arbeit Antworten zum Umgang mit psychisch vermittelten Schäden Angehöriger des Opfers vor. Dabei erarbeitet der Autor, warum die bislang in der Literatur vorgebrachten Einwände gegen die Zurechnung von Schockschäden nicht durchgreifen. Sodann befasst er sich mit der virulent gewordenen Frage, wie die grundsätzlich als möglich erachtete Zurechenbarkeit dogmatisch tragfähig begrenzt werden kann, und entwickelt ein um Ausgleich der Interessen bemühtes Zurechnungsmodell.
Autorenporträt
Nick Heinrichs studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Strafrechtspflege an der Humboldt-Universität zu Berlin. Dort promovierte er nach seinem ersten Staatsexamen bei Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D. Prof. Dr. Günther M. Sander. Während seiner Promotionszeit war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Berliner Wirtschaftskanzlei im Bereich Datenschutz- und IT-Recht tätig. Im Anschluss absolvierte er von 2022 bis 2024 sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin.