Unlautere Verhaltensformen im Gesundheitswesen standen in den vergangenen Jahren vielfach im Blickwinkel von Rechtsprechung, Gesetzgebung und juristischer Literatur. Der Autor untersucht in seinem Buch umfassend, welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern die Effizienz im Gesundheitswesen steigern können und unter welchen Umständen eine zu enge Zusammenarbeit strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann. Die Untersuchung der Strafbarkeit erfolgt fallgruppenbezogen für Vertragsärzte und Krankenhausmitarbeiter. Der Verfasser stellt dabei insbesondere dar,…mehr
Unlautere Verhaltensformen im Gesundheitswesen standen in den vergangenen Jahren vielfach im Blickwinkel von Rechtsprechung, Gesetzgebung und juristischer Literatur. Der Autor untersucht in seinem Buch umfassend, welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern die Effizienz im Gesundheitswesen steigern können und unter welchen Umständen eine zu enge Zusammenarbeit strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann. Die Untersuchung der Strafbarkeit erfolgt fallgruppenbezogen für Vertragsärzte und Krankenhausmitarbeiter. Der Verfasser stellt dabei insbesondere dar, unter welchen Voraussetzungen Zuweisungsvergütungen für Krankenhauseinweisungen als Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und wegen Abrechnungsbetrug geahndet werden können.
Lukas Böttcher studierte Rechtswissenschaften in Bayreuth und promovierte an der LMU in München bei Prof. Dr. Helmut Satzger. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Frankfurt a.M. Den LL.M. erwarb er am King¿s College London. Lukas Böttcher arbeitet als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei.
Inhaltsangabe
Korruption im Gesundheitswesen - Zuweisungsvergütungen für - Krankenhauseinweisungen - Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen - Zuweisungsvergütungen sind als Abrechnungsbetrug strafbar - Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern - Vertragsarzt muss Zuweisungsvergütungen an die Krankenkasse herausgeben - Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
Korruption im Gesundheitswesen - Zuweisungsvergütungen für - Krankenhauseinweisungen - Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen - Zuweisungsvergütungen sind als Abrechnungsbetrug strafbar - Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern - Vertragsarzt muss Zuweisungsvergütungen an die Krankenkasse herausgeben - Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
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