In dieser Arbeit wird die Strafbarkeit des im Zivilrecht tätigen Anwalts untersucht. Im ersten Teil beschäftigt sich diese mit dem Problem der berufsbedingten Teilnahme eines Rechtsanwalts an einem Delikt seines Mandanten. Sodann widmet sie sich ausgewählten Straftatbeständen, welche durch einen Anwalt verwirklicht werden können. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt hierbei auf der Norm des Parteiverrats (§ 356 StGB), wobei die Autorin auch einen Blick über den strafrechtlichen Tellerrand hinauswagt und Parallelen im anwaltlichen Berufsrecht beleuchtet. Im Ergebnis stellt die sie fest, dass…mehr
In dieser Arbeit wird die Strafbarkeit des im Zivilrecht tätigen Anwalts untersucht. Im ersten Teil beschäftigt sich diese mit dem Problem der berufsbedingten Teilnahme eines Rechtsanwalts an einem Delikt seines Mandanten. Sodann widmet sie sich ausgewählten Straftatbeständen, welche durch einen Anwalt verwirklicht werden können. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt hierbei auf der Norm des Parteiverrats (§ 356 StGB), wobei die Autorin auch einen Blick über den strafrechtlichen Tellerrand hinauswagt und Parallelen im anwaltlichen Berufsrecht beleuchtet. Im Ergebnis stellt die sie fest, dass der anwaltliche Beruf grundsätzlich die Gefahren einer strafbaren Beteiligung und einer täterschaftlichen Verwirklichung eines Delikts in sich trägt. Zugleich wird festgestellt, dass sowohl die Literatur als auch die Rechtsprechung bemüht sind, das berufsbedingte Strafbarkeitsrisiko der Rechtsanwälte möglichst gering zu halten.
Nadine Matz studierte von 2016 bis 2021 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. In dieser Zeit sowie während ihrer Promotionszeit war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei tätig. Im Oktober 2023 hat sie ihr Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Nürnberg begonnen.
Inhaltsangabe
1. Verwirklichung von Anstiftung und Beihilfe durch berufsbedingtes Verhalten des RechtsanwaltsHinführung zur und Grundsätze der Teilnahme - Strafbarkeit des Rechtsanwalts nach 27 StGB wegen Rechtsrat, Rechtsberatung und gestalterischer Tätigkeit - Anstiftung zur Tat durch Erteilung anwaltlichen Rechtsrats? - Die Teilnahmestrafbarkeit des Rechtsanwalts2. Der Rechtsanwalt als TäterStrafbarkeitsrisiken des Rechtsanwalts bei Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung im Sinne des 49b II BRAO i.V.m. 4a RVG - Das Hausdelikt der Anwaltschaft - Die Vertretung widerstreitender InteressenSchlussbetrachtung: Die anwaltliche Tätigkeit - eine latente Strafbarkeitsgefahr?
1. Verwirklichung von Anstiftung und Beihilfe durch berufsbedingtes Verhalten des RechtsanwaltsHinführung zur und Grundsätze der Teilnahme - Strafbarkeit des Rechtsanwalts nach 27 StGB wegen Rechtsrat, Rechtsberatung und gestalterischer Tätigkeit - Anstiftung zur Tat durch Erteilung anwaltlichen Rechtsrats? - Die Teilnahmestrafbarkeit des Rechtsanwalts2. Der Rechtsanwalt als TäterStrafbarkeitsrisiken des Rechtsanwalts bei Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung im Sinne des 49b II BRAO i.V.m. 4a RVG - Das Hausdelikt der Anwaltschaft - Die Vertretung widerstreitender InteressenSchlussbetrachtung: Die anwaltliche Tätigkeit - eine latente Strafbarkeitsgefahr?
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