Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; ehem. Fachhochschule Ludwigsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Motto dieser Bachelorarbeit lautet: "Wer Steuern hinterzieht, der handelt unrecht. Wer sich besinnt, dem wird verziehen." Durch das In-Aussicht-Stellen von Straffreiheit soll für die an einer Steuerhinterziehung beteiligten Personen ein Anreiz zur freiwilligen Nacherklärung und Entrichtung der hinterzogenen Beträge geschaffen werden. Einleitend wird der Straftatbestand der Steuerhinterziehung aufgegriffen. Anschließend stellt die vorliegende Bachelorarbeit die Selbstanzeige in Ihren Grundzügen systematisch dar und erläutert diese beispielhaft. Die Fremdanzeige ist kein Thema dieser Arbeit. Ein besonderer Fokus wird jedoch auf der Besonderheit der Selbstanzeige bei den Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen liegen. Die Aufgabe der Finanzämter ist nicht nur eine sachlichzutreffende Steuerfestsetzung. Bei der Besteuerung werden auch straf- oder bußgeldrechtlich zu verfolgende Sachverhalte aufgedeckt. Zu den häufigsten Steuerstraftaten zählt die Steuerhinterziehung, vgl. §§ 369 Abs.1, 370 AO. Sie ist im Steuerstrafrecht der mit Abstand maßgeblichste Tatbestand und soll dem Fiskus den vollen Ertrag aus den verschiedenen Steuerarten sichern. Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden. Eine Steuerverkürzung liegt vor, wenn Steuern nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden, vgl. § 370 Abs. 4 AO. Steuervorteile sind unter anderem Erstattungen, Vergütungen, Eintragung von Lohnsteuerfreibeträgen, Erlass oder Stundung. Wurden sie zu Unrecht gewährt oder belassen, gelten sie als ungerechtfertigt erlangt.Die Arbeit enthält einen Fallkatalog und eignet sich daher gut zur Prüfungsvorbereitung.
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