Die Observation ohne technische Mittel ist ein praxisrelevantes strafprozessuales Ermittlungsinstrument im Spannungsverhältnis von Grundrechtsschutz und effektiver Strafverfolgung. Ermächtigungsgrundlage für kurzfristige Observationen ist die kleine Ermittlungsgeneralklausel der
161, 163 StPO. Nach kritischer Würdigung des
163f StPO als Grundlage für längerfristige Observationen wird die "sonst erhebliche" Observation als dritte Kategorie herausgearbeitet. Besonderes Augenmerk gilt zudem der Rechtmäßigkeit von Observationen in speziellen Konstellationen wie vorbeugender Verbrechensbekämpfung oder bei Maßnahmenkumulation. Es werden Konsequenzen der erzielten Ergebnisse für ähnliche heimliche Maßnahmen wie den Einsatz von Verdeckten Ermittlern bzw. Vertrauenspersonen aufgezeigt.
161, 163 StPO. Nach kritischer Würdigung des
163f StPO als Grundlage für längerfristige Observationen wird die "sonst erhebliche" Observation als dritte Kategorie herausgearbeitet. Besonderes Augenmerk gilt zudem der Rechtmäßigkeit von Observationen in speziellen Konstellationen wie vorbeugender Verbrechensbekämpfung oder bei Maßnahmenkumulation. Es werden Konsequenzen der erzielten Ergebnisse für ähnliche heimliche Maßnahmen wie den Einsatz von Verdeckten Ermittlern bzw. Vertrauenspersonen aufgezeigt.