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Die strafprozessuale Überwachung des Surfverhaltens im Internet ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Von der Rechtsprechung wird hierfür die Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO herangezogen. Diese Praxis sah das BVerfG im Jahr 2016 als verfassungsmäßig an. Untersuchungsgegenstand ist die Betrachtung des Begriffs »Telekommunikation« bei der einseitigen Internetrecherche im Hinblick auf Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG und § 100a StPO. Hierbei nahm das BVerfG an, dass die Datenerhebung durch Überwachung des Surfverhaltens nur ein »quantitatives Mehr« darstelle und es somit keiner über §…mehr

Produktbeschreibung
Die strafprozessuale Überwachung des Surfverhaltens im Internet ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Von der Rechtsprechung wird hierfür die Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO herangezogen. Diese Praxis sah das BVerfG im Jahr 2016 als verfassungsmäßig an. Untersuchungsgegenstand ist die Betrachtung des Begriffs »Telekommunikation« bei der einseitigen Internetrecherche im Hinblick auf Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG und § 100a StPO. Hierbei nahm das BVerfG an, dass die Datenerhebung durch Überwachung des Surfverhaltens nur ein »quantitatives Mehr« darstelle und es somit keiner über § 100a StPO hinausgehenden Befugnis bedürfe. Neben § 100a StPO werden innerhalb der Arbeit weitere mögliche offene oder verdeckte Eingriffsbefugnisse untersucht. Aufgrund der hier angenommenen Vergleichbarkeit zu Tagebucheinträgen und Selbstgesprächen wird die Verwertbarkeit derartig erlangter Daten unter dem absoluten Kernbereich der Persönlichkeit zudem ausführlich betrachtet.
Autorenporträt
Ronja Maihöfer wuchs in Schwäbisch Gmünd, Baden-Württemberg, auf und begann im Jahr 2012 Rechtswissenschaften in Würzburg mit Schwerpunkt Kriminalwissenschaften zu studieren. Im Jahr 2018 wurde sie für herausragende Leistungen in der ersten Juristischen Staatsprüfung mit dem Alumni Examenspreis der Juristischen Fakultät ausgezeichnet. Ihre Dissertation wurde an der Universität Würzburg betreut. Sie arbeitete dort promotionsbegleitend am Lehrstuhl für Internationales Strafrecht. Während ihres Referendariats absolvierte Ronja Maihöfer eine Station bei einer Sozietät auf Mallorca, Spanien. Seit 2023 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und praktiziert derzeit in Frankfurt am Main.