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Bei automatisierten und autonomen Fahrzeugen wirkt sich die technische Verlagerung der Verantwortung für die Fahraufgabe vom Nutzer auf ein Steuerungssystem auf die strafrechtliche Verantwortung aus. Gerade für den Hersteller bergen strafrechtliche Konsequenzen das Potenzial einer innovationshemmenden Wirkung. Es wird geklärt, ob die bestehende Strafrechtsdogmatik der rasanten technischen Entwicklung gerecht wird. In diesem Zuge kristallisiert der Autor einzelne Sorgfaltsanforderungen an Hersteller solcher Fahrzeuge heraus, geht auf den menschlichen Fahrer als Vergleichsmaßstab ein und widmet…mehr

Produktbeschreibung
Bei automatisierten und autonomen Fahrzeugen wirkt sich die technische Verlagerung der Verantwortung für die Fahraufgabe vom Nutzer auf ein Steuerungssystem auf die strafrechtliche Verantwortung aus. Gerade für den Hersteller bergen strafrechtliche Konsequenzen das Potenzial einer innovationshemmenden Wirkung.
Es wird geklärt, ob die bestehende Strafrechtsdogmatik der rasanten technischen Entwicklung gerecht wird. In diesem Zuge kristallisiert der Autor einzelne Sorgfaltsanforderungen an Hersteller solcher Fahrzeuge heraus, geht auf den menschlichen Fahrer als Vergleichsmaßstab ein und widmet sich Fragen in Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz. Es wird untersucht, wann es der Hersteller zu verantworten vermag, ein solches Fahrzeug in den Verkehr zu bringen, und welche Maßstäbe und Kriterien hierfür anzulegen sind. Der Autor zeigt, dass die technische Disruption keine grundlegenden Umwälzungen auf Ebene des Strafrechts erfordert. Es bedarf vielmehr der Adaption an die sich ändernde Lebenswirklichkeit.
Autorenporträt
Ferdinand Hohenleitner studierte an der Universität Passau. Sein Referendariat absolvierte er am OLG Nürnberg mit Stationen u.a. bei der Staatsanwaltschaft und einer internationalen Wirtschaftskanzlei in München. Nach Abschluss des Zweiten Staatsexamens war er promotionsbegleitend zunächst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und sodann als zugelassener Rechtsanwalt in einer weiteren internationalen Wirtschaftskanzlei in München tätig. Zuletzt war der Autor für mehrere Jahre als Staatsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Organisierte Kriminalität aktiv, bevor es ihn zurück in die Privatwirtschaft zog.