Die Folgen des allgemeinen Grundsatzes der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen zu untersuchen, bedeutet zwangsläufig, die Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen seiner Verankerung und den unterschiedlichen Herausforderungen und Charakteren zu analysieren. Über diese Ursache-Wirkungs-Beziehung hinaus geht es jedoch vor allem darum, die unterschiedlichen normativen Anforderungen zu analysieren, die das Prinzip auferlegt. Daher ist die Frage berechtigt, ob der kamerunische Gesetzgeber alle Implikationen berücksichtigt hat, die mit der Kodifizierung der strafrechtlichen Verantwortung juristischer Personen verbunden sind. Am Ende der Analyse zeigt sich, dass die Genehmigung nur einige dieser Folgen berücksichtigt und andere ignoriert hat. Es ist bedauerlich, dass er sich auf die wesentlichen Konsequenzen beschränkt und die verfahrensrechtlichen Auswirkungen völlig ignoriert hat.