Wie weit reicht die strafrechtliche Verantwortung von Internet-Providern? Mit der vorliegenden Arbeit wird eine erste, in die Dogmatik des Strafrechts eingebettete vertiefende monographische Darstellung zu dieser aktuellen Frage vorgelegt. Einführend beschreibt Martin Popp die technischen Grundlagen eines Computernetzes und gibt einen Überblick über die Kontroll- und Reaktionsmöglichkeiten eines Netzbetreibers.
Im Anschluß wird die zentrale Frage untersucht, inwieweit ein Netzwerkbetreiber zur Kontrolle und Mißbrauchsverhinderung verpflichtet ist. Grundlage dieser Untersuchung ist eine gründliche Analyse des TDG und des MDStV und die sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Im Mittelpunkt des Werkes steht die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz typischer Provider-Verhaltensweisen, insbesondere bei den sogenannten Verbreitungsdelikten. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Behandlung der Rechtswidrigkeitsprobleme bei der Einspeisung fremder Inhalte.
Im weiteren Verlauf untersucht der Autor, in welchen Grenzen das Unterlassen von Kontroll- und Gegenmaßnahmen strafwürdig und strafbedürftig ist.
Nach einer sich anschließenden Behandlung der gegenläufigen Interessen des Netzwerkbetreibers und betroffener Dritter und der rechtlichen Würdigung der am Anfang der Monographie vorgestellten Fallbeispiele zieht Martin Popp das Fazit: Das Strafrecht nimmt die Netzbetreiber im Kampf gegen den Mißbrauch des Internets in die Pflicht, abverlangt aber von ihnen nichts, was der Entwicklung dieser modernen Technologie und den damit verbundenen Chancen im Wege stehen könnte.
Im Anschluß wird die zentrale Frage untersucht, inwieweit ein Netzwerkbetreiber zur Kontrolle und Mißbrauchsverhinderung verpflichtet ist. Grundlage dieser Untersuchung ist eine gründliche Analyse des TDG und des MDStV und die sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Im Mittelpunkt des Werkes steht die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz typischer Provider-Verhaltensweisen, insbesondere bei den sogenannten Verbreitungsdelikten. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Behandlung der Rechtswidrigkeitsprobleme bei der Einspeisung fremder Inhalte.
Im weiteren Verlauf untersucht der Autor, in welchen Grenzen das Unterlassen von Kontroll- und Gegenmaßnahmen strafwürdig und strafbedürftig ist.
Nach einer sich anschließenden Behandlung der gegenläufigen Interessen des Netzwerkbetreibers und betroffener Dritter und der rechtlichen Würdigung der am Anfang der Monographie vorgestellten Fallbeispiele zieht Martin Popp das Fazit: Das Strafrecht nimmt die Netzbetreiber im Kampf gegen den Mißbrauch des Internets in die Pflicht, abverlangt aber von ihnen nichts, was der Entwicklung dieser modernen Technologie und den damit verbundenen Chancen im Wege stehen könnte.