Die Arbeit widmet sich den strafrechtlichen Risiken des investigativen Journalismus am europäisierten Kapitalmarkt. Hierbei wird als Beispiel die Berichterstattung der Financial Times über die Wirecard AG herangezogen. Es wird aufgezeigt, dass Journalisten im Grundsatz dem Verbot der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen und dem Verbot der informationsgestützten Markmanipulation unterliegen können. Dieses Spannungsfeld zu der Medienfreiheit aus Art. 11 GRCh löst der Autor anhand Art. 21 MAR auf. Im Rahmen einer Abwägung wird aufgezeigt, dass redliche Journalisten im Ergebnis nicht den Verboten der MAR unterliegen. Die Arbeit stellt nicht nur die traditionellen Medien dar, sondern nimmt sich auch den sozialen Medien an.