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Die Methoden der Präimplantations- und Pränataldiagnostik erfahren immer größere Beliebtheit. Es können mit diversen Untersuchungen vor der Einpflanzung eines Embryos oder im Rahmen einer Schwangerschaft Krankheiten diagnostiziert werden. Doch gerade der medizinische Fortschritt öffnet Missbrauch Tür und Tor. Es ist unabdingbar, dass die rechtlichen Voraussetzungen dieser Verfahren normiert und Verstöße strafrechtlich sanktioniert sind. Der deutsche Gesetzgeber hat die Aufgabe, ein ethisch sensibles Gebiet strafrechtlich zu regeln, aber auch Rechtssicherheit für die Ärzte zu gewährleisten, die…mehr

Produktbeschreibung
Die Methoden der Präimplantations- und Pränataldiagnostik erfahren immer größere Beliebtheit. Es können mit diversen Untersuchungen vor der Einpflanzung eines Embryos oder im Rahmen einer Schwangerschaft Krankheiten diagnostiziert werden. Doch gerade der medizinische Fortschritt öffnet Missbrauch Tür und Tor. Es ist unabdingbar, dass die rechtlichen Voraussetzungen dieser Verfahren normiert und Verstöße strafrechtlich sanktioniert sind. Der deutsche Gesetzgeber hat die Aufgabe, ein ethisch sensibles Gebiet strafrechtlich zu regeln, aber auch Rechtssicherheit für die Ärzte zu gewährleisten, die die Untersuchungen durchführen. Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen die strafrechtlichen Risiken der Ärzte. Es wird untersucht, ob der Mediziner de lege lata unzumutbaren Strafbarkeitsrisiken ausgesetzt ist, oder ob die Risiken dem durchschnittlichen Berufsrisiko von Ärzten entsprechen. Letztendlich müsste ein verantwortungsvoller Arzt in Zweifelsfällen eine Untersuchung unterlassen, wenn er dem Wortlaut der Rechtsnorm nicht entnehmen kann, ob diese rechtmäßig ist. In der Arbeit wird festgestellt, dass tatsächlich unangemessene Strafbarkeitsrisiken vor allem bei den Regelungen zur Präimplantationsdiagnostik bestehen und auch praktische Relevanz haben.
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Autorenporträt
Katharina Missio (geb. Ollech) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und der Ludwig-Maximilians-Universität München mit dem Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Nach dem Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München mit Stationen u. a. in Sydney, Australien, und Abschluss der Zweiten Juristischen Staatsprüfung absolvierte sie ihre Promotion an der Europa Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Katharina Ollech arbeitete zunächst in einer Wirtschaftskanzlei als wissenschaftliche Mitarbeiterin und ist seit 2015 in München als Rechtsanwältin im Wirtschaftsrecht tätig.