Die strafrechtsphilosophischen Denkansätze K. Chr. F. Krauses (1781-1832) sind im Zusammenhang mit dem modernen strafrechtstheoretischen Diskurs aktuell. Die Umstände, in denen ein Delinquent lebt, führen ihn zur Begehung von Strafunrecht. Das Recht hat die Aufgabe, dem Täter die äußeren Bedingungen für moralisches Handeln zu schaffen und ihn zu bessern. Krauses Ideen wurden in Spanien im Rahmen der politischen, sozialen und pädagogischen Reformbewegung des "Spanischen Krausismus" rezipiert. Seine Thesen fanden im 19. Jahrhundert unter der Bezeichnung "Korrektionalismus" Eingang in die spanische Strafrechtswissenschaft. Die Arbeit stellt die Strafrechtstheorie Krauses, ihre Rezeption in Spanien und die Thesen der spanischen Korrektionalisten als Grundlage für ein neues Strafrechtsparadigma dar, das auch für den modernen strafrechtlichen Diskurs von Bedeutung ist.