Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,7, FernUniversität Hagen (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie), Veranstaltung: Philosophische und juristische Kontroversen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll untersucht werden, in welchem Zusammenhang Franz von Liszts Straftheorie sowie seine Reformvorschläge zur strafrechtlichen Behandlung der Jugendlichen zur Entwicklung des Erziehungsgedankens im deutschen Jugendstrafrecht stehen. Den Hauptteil der Arbeit bildet die Herausarbeitung der Reformvorschläge von Liszts zur Umsetzung des Erziehungsgedankens im deutschen Strafrecht. Dabei wird zugleich untersucht, welche seiner Forderungen tatsächlich mit dem Erlass des Jugendgerichtsgesetzes ganz oder teilweise erfüllt werden und welche Forderungen sich nicht durchsetzen können. Den Abschluss bildet ein Kapitel, in dem auf den Erlass des Jugendgerichtsgesetzes und auf die weiteren Entwicklungen eingegangen wird. Der Strafrechtsgelehrte Franz von Liszt gilt, obwohl das Jugendgerichtsgesetz erst im Jahre 1923 und damit vier Jahre nach seinem Tod in Kraft tritt, als Ideengeber und Wegbereiter eines am Erziehungsgedanken ausgerichteten Jugendstrafrechts. Zusammen mit den Unterstützern der modernen Schule setzt er sich als Vorreiter für ein am Erziehungsgedanken orientiertes besonderes Strafrecht für Jugendliche ein. Vor allem durch Heranziehung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse kann er seinen Standpunkt überzeugend begründen.
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