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Erscheint vorauss. 21. März 2025
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Denkt man an die Verfolgung und Bestrafung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechern nach dem Zweiten Weltkrieg, so kommen dem historisch Interessierten womöglich zunächst die von den alliierten Siegermächten durchgeführten »Nürnberger Prozesse« oder die maßgeblich von Generalstaatsanwalt Fritz Bauer initiierten »Auschwitz-Prozesse« in den Sinn. Weniger im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dagegen die Strafverfahren, die die deutsche Justiz bereits 1945, wenige Wochen nach dem Zusammenbruch, »unter Aufsicht« der Besatzungsmächte gegen mutmaßliche NS-Täter durchführte. In der vorliegenden…mehr

Produktbeschreibung
Denkt man an die Verfolgung und Bestrafung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechern nach dem Zweiten Weltkrieg, so kommen dem historisch Interessierten womöglich zunächst die von den alliierten Siegermächten durchgeführten »Nürnberger Prozesse« oder die maßgeblich von Generalstaatsanwalt Fritz Bauer initiierten »Auschwitz-Prozesse« in den Sinn. Weniger im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen dagegen die Strafverfahren, die die deutsche Justiz bereits 1945, wenige Wochen nach dem Zusammenbruch, »unter Aufsicht« der Besatzungsmächte gegen mutmaßliche NS-Täter durchführte. In der vorliegenden Arbeit werden diese Strafverfahren für den geografisch abgegrenzten Bereich des Landgerichtsbezirks Augsburg untersucht und in die gesamtdeutsche Aufarbeitung eingeordnet. Der Autor zieht das Fazit, dass bei der Strafjustiz in Augsburg durchaus ein Wille zur Strafverfolgung erkennbar ist, wobei einzelne Justizjuristen besonders hervorzuheben sind. Auf der anderen Seite konnten jedoch auch etliche Fälle zutage gebracht werden, bei denen auf die von der höheren und obersten Rechtsprechung entwickelten Auslegungen und dogmatischen Figuren zurückgegriffen wurde.
Ausgezeichnet mit dem Mieczyslaw-Pemper-Preis 2024.