Spätestens seit dem Baycol-/Lipobay-Skandal oder der Napster-Sammelklage gegen den Bertelsmann-Konzern fragt man sich auch hierzulande, für welche Personen ein amerikanisches Urteil Wirksamkeit entfaltet. Die Frage stellt sich in zweierlei Hinsicht: Wer kann sich auf ein für ihn vorteilhaftes Urteil berufen? Wer ist an einen für ihn ungünstigen Prozessausgang gebunden? Die Untersuchung behandelt diese Fragen. Sie befasst sich zunächst mit der allgemeinen Darstellung der Rechtskraft eines US-amerikanischen Urteils in ihren Voraussetzungen und Wirkungen. Im nächsten Schritt umreißt sie den Kreis der Personen, für welche diese Wirkungen Verbindlichkeit beanspruchen. Schließlich wendet sie sich denjenigen zu, welche sich die Rechtskraft eines Urteils zunutze machen können. Die Arbeit endet mit einer eigenen Stellungnahme zur fremden Rechtslage und einem kurzen Ausblick auf die Problematik der Anerkennung der aufgezeigten Wirkungen in ihrer weiten Dimension durch deutsche Gerichte.