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Die Frage nach der Abbaubarkeit übertariflicher Zulagen hat in den letzten Jahren angesichts der gewandelten wirtschaftlichen Situation zunehmend an Bedeutung gewonnen. Da zwei Entscheidungen des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3.12.1991 die Diskussion nur auf den ersten Blick zu einem Abschluß gebracht, in Wirklichkeit aber viele Fragen offen gelassen bzw. weitere aufgeworfen haben, ist dieser Gegenstand weiterhin von hoher Aktualität und großer praktischer Bedeutung.
Die Arbeit erstellt erstmals eine Systematik der übertariflichen Zulage und ordnet bisher noch ungeklärte
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Produktbeschreibung
Die Frage nach der Abbaubarkeit übertariflicher Zulagen hat in den letzten Jahren angesichts der gewandelten wirtschaftlichen Situation zunehmend an Bedeutung gewonnen. Da zwei Entscheidungen des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3.12.1991 die Diskussion nur auf den ersten Blick zu einem Abschluß gebracht, in Wirklichkeit aber viele Fragen offen gelassen bzw. weitere aufgeworfen haben, ist dieser Gegenstand weiterhin von hoher Aktualität und großer praktischer Bedeutung.

Die Arbeit erstellt erstmals eine Systematik der übertariflichen Zulage und ordnet bisher noch ungeklärte Punkte in das System des Arbeitsrechts ein. Der erste Hauptteil widmet sich der rechtlichen Ausgestaltung übertariflicher Zulagen im Individualarbeitsvertrag, in Allgemeinen Arbeitsbedingungen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Dabei steht die Frage nach Möglichkeiten der Beseitigung übertariflicher Bezahlung im Vordergrund. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt im zweiten Hauptteil. Dieser befaßt sich mit Beteiligungsrechten des Betriebsrats in bezug auf übertarifliche Zulagen. Kernstück ist die Überprüfung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats aus § 87 I Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung oder Weitergabe einer Tariflohnerhöhung.

Dabei entwickelt die Verfasserin einen eigenen Lösungsansatz, wonach das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats entgegen der Auffassung des BAG nicht an die Anrechnung, sondern erst an die Neuverteilung des nach mitbestimmungsfreier Kürzung zur Verfügung stehenden Zulagevolumens anknüpft. Diese Auffassung hat gegenüber der des BAG den entscheidenden Vorteil, daß eine klare Trennung zwischen mitbestimmungsfreier Arbeitgebervorgabe und mitbestimmungspflichtiger Arbeitgebermaßnahme unproblematisch möglich ist.