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Lizentiatsarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Augsburg (Katholisch-theologische Fakultät - Fach Kirchenrecht), Veranstaltung: Lizentiatsstudium, Sprache: Deutsch, Abstract: Im CIC/1917 und CIC/1983 liegen zwei unterschiedliche Modelle für die Systematik der kanonisierten Lebensweisen und Lebensverbände vor. Im Zeitraum zwischen diesen beiden Kodifikationen befinden sich die AK Provida Mater und das Zweite Vatikanische Konzil, mit seiner wirkungsgeschichtlichen Dynamik, die sich im Kodifikationsprozess niedergeschlagen hat, und in der…mehr

Produktbeschreibung
Lizentiatsarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Augsburg (Katholisch-theologische Fakultät - Fach Kirchenrecht), Veranstaltung: Lizentiatsstudium, Sprache: Deutsch, Abstract: Im CIC/1917 und CIC/1983 liegen zwei unterschiedliche Modelle für die Systematik der kanonisierten Lebensweisen und Lebensverbände vor. Im Zeitraum zwischen diesen beiden Kodifikationen befinden sich die AK Provida Mater und das Zweite Vatikanische Konzil, mit seiner wirkungsgeschichtlichen Dynamik, die sich im Kodifikationsprozess niedergeschlagen hat, und in der Promulgation des CIC/1983 seinen vorläufigen End-punkt fand.Im Rahmen dieser Lizentiatsarbeit kann das Ius canonicum religiosorum des CCEO nicht angemessen behandelt werden. Um das "orientalische Recht" berücksichtigen zu können, müsste das MP Postquam apostolicis litteris, die Arbeiten der CCEO-Kommission und das Schema CICO 1986 in die kritische Darstellung und Behandlung des orientalischen Ius canonicum religiosorum mit den ihm eigenen Besonderheiten einbezogen werden. Dem müsste sich ein systematischer Vergleich anschließen, was Umfang und Anspruch einer Lizentiatsarbeit überschreiten würde, wenn auch eine solche Untersuchung den Vorzug einer kritischen Darstellung des gesamten katholischen Ius canonicum religiosorum hätte.Im Folgenden werden die Themenfelder innerhalb des Ius canonicum religiosorum über das hinaus, was zur kritischen Untersuchung der Systematik erforderlich ist, nur insofern einbezogen, als sie inhaltlich damit zusammenhängen. Dies gilt für die Normen De capitulis, De bonis temporalibus eorumque administratione, De admissione in novitiatum, De novitiatu et novitiorum institutione, De religiosorum institutione, De separatione sodalium ab instituto, De religiosis ad episcopatum evectis und De conferentiis superiorum maiorum.Die Constitutiones der verschiedenen Formen der kanonisch geregelten Lebensweisen werden im Folgenden nicht berücksichtigt.
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