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Aus dem Wortlaut von § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG wird ein System der zweistufigen Gewinnermittlung mit einer ersten - innerbilanziellen - und einer zweiten - außerbilanziellen - Gewinnermittlungsstufe abgeleitet. Wie in der Arbeit gezeigt wird, führt die Zuordnung einer steuerrechtlichen Vorschrift zur ersten oder zweiten Gewinnermittlungsstufe zu materiell-rechtlichen Auswirkungen bei der Anwendung anderer steuerrechtlicher Vorschriften. Beispiele bilden die Vorschriften der §§ 4 Abs. 2, 4 Abs. 4a, 34a EStG und die Fallgruppe der Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Wertminderung als nicht…mehr

Produktbeschreibung
Aus dem Wortlaut von § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG wird ein System der zweistufigen Gewinnermittlung mit einer ersten - innerbilanziellen - und einer zweiten - außerbilanziellen - Gewinnermittlungsstufe abgeleitet. Wie in der Arbeit gezeigt wird, führt die Zuordnung einer steuerrechtlichen Vorschrift zur ersten oder zweiten Gewinnermittlungsstufe zu materiell-rechtlichen Auswirkungen bei der Anwendung anderer steuerrechtlicher Vorschriften. Beispiele bilden die Vorschriften der §§ 4 Abs. 2, 4 Abs. 4a, 34a EStG und die Fallgruppe der Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Wertminderung als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt wurde.

Die Untersuchung analysiert die Notwendigkeit einer zweiten Gewinnermittlungsstufe und damit außerbilanzieller Korrekturen. Insbesondere wird betrachtet, ob ein systematisches Alternativkonzept in Form einer einstufigen Gewinnermittlung möglich und mit den geltenden Vorschriften des EStG vereinbar ist und ob sich ein System der einstufigen Gewinnermittlung als praxistaugliche Alternative zum geltenden Gewinnermittlungssystem erweisen würde.
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Autorenporträt
Florian Niederberger schloss 2007 ein duales Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg als Diplom-Finanzwirt (FH) ab. Danach studierte er bis 2012 Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg/Br. arbeitete als akademischer Mitarbeiter am Fachbereich Wirtschafts- und Steuerrecht von Herrn Prof. Dr. Heribert M. Anzinger am Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung an der Universität Ulm und absolvierte das Referendariat am Landgericht Ellwangen. Seit 2017 ist er im höheren Dienst der Finanzverwaltung Baden-Württemberg beschäftigt.