Als im Jahre 1959 die Autostrada del Sole auf der Strecke von Neapel nach Salerno erbaut wurde, stieß man unweit von Pompeji auf die Reste eines antiken Hauses, welches beim Vesuvausbruch von 79 n. Chr. verschüttet worden war. Bei den Grabungen fand man einen Weidenkorb mit einer Vielzahl römischer Urkunden auf kleinen Holztäfelchen (tabulae ceratae), die eine Schlammschicht auf wundersame Weise vor der Zerstörung bewahrt hatte. Der Inhalt der Urkunden eröffnet einen reichen Einblick in die Aktivitäten des Bankhauses der Sulpicii mit Sitz in Puteoli, das von Freigelassenen geführt wurde.
Gegenstand der Untersuchungen ist eine bestimmte Gruppe von Urkunden, die jeweils mit 'tabellae', gefolgt von einem Namen im Genitiv, überschrieben sind (tabellae-Urkunden) und in ähnlicher Form auch aus Herkulaneum bekannt sind. Für diese Urkunden wird eine neue Deutung entwickelt, wonach es sich um eine Art von Kontoauszügen handelte, die der Dokumentation von Zahlungen im Dreipersonenverhältnis dienten.
Insbesondere ging es um Zahlungen der Bank für Rechnung ihrer Kunden. Die Bestellung von Bürgschaften zeigt,daß hierbei Darlehensforderungen in Form von nomina arcaria gegen Dritte begründet wurden. Besonders rätselhaft ist das Schweigen der Urkunden über Rückzahlungszeitpunkt und Zinsen. Die Verwendung der Buchungskürzel Exp. und Acp. erfordert eine Analyse der römischen Buchführung. Dabei erweisen sich die Urkunden als Auszüge aus dem codex rationum der Bank. Ein abschließender Vergleich mit dem Formular der Bankdiagraphe aus den gräko-ägyptischen Papyri bringt neue Erkenntnisse zur Frage des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und beweist den internationalen Charakter des antiken Bankwesens.
Ausgezeichnet mit dem Kulturpreis Ostbayern 1996 der Energieversorgung Ostbayern AG.
Gegenstand der Untersuchungen ist eine bestimmte Gruppe von Urkunden, die jeweils mit 'tabellae', gefolgt von einem Namen im Genitiv, überschrieben sind (tabellae-Urkunden) und in ähnlicher Form auch aus Herkulaneum bekannt sind. Für diese Urkunden wird eine neue Deutung entwickelt, wonach es sich um eine Art von Kontoauszügen handelte, die der Dokumentation von Zahlungen im Dreipersonenverhältnis dienten.
Insbesondere ging es um Zahlungen der Bank für Rechnung ihrer Kunden. Die Bestellung von Bürgschaften zeigt,daß hierbei Darlehensforderungen in Form von nomina arcaria gegen Dritte begründet wurden. Besonders rätselhaft ist das Schweigen der Urkunden über Rückzahlungszeitpunkt und Zinsen. Die Verwendung der Buchungskürzel Exp. und Acp. erfordert eine Analyse der römischen Buchführung. Dabei erweisen sich die Urkunden als Auszüge aus dem codex rationum der Bank. Ein abschließender Vergleich mit dem Formular der Bankdiagraphe aus den gräko-ägyptischen Papyri bringt neue Erkenntnisse zur Frage des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und beweist den internationalen Charakter des antiken Bankwesens.
Ausgezeichnet mit dem Kulturpreis Ostbayern 1996 der Energieversorgung Ostbayern AG.
»Das Buch von Gröschler, das an der Universität Passau 1996 als Dissertation vorgelegt hat, ist eine innovative und spannende Arbeit. Das ehrliche historische Interesse des Verf. überzeugt den Leser. Die Hauptthese, die tabellae in einem Dreipersonenverhältnis zu erklären, ist originell und überzeugend. [...] Besonders hervorzuheben sind seine hohen historischen Ansprüche, das römische Recht als Teil der antiken Rechtsgeschichte aufzufassen. Dem jungen Kollegen ist zu seinem Werk herzlich zu gratulieren.«
Eva Jakab, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, 116/1999
Eva Jakab, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, 116/1999