Die aktuelle Krise des Tarifvertragssystems gibt Anlaß zu erneuter Befassung mit der Tarifzuständigkeit. Die Ablösung des Flächentarifvertrags durch Firmentarifverträge kann langfristig zwei zentrale Organisationsprinzipien des DGB in Frage stellen - das Industrieverbandsprinzip und das Prinzip der Einheitsgewerkschaft (ein Betrieb - eine Gewerkschaft).
Die Untersuchung zeigt, daß die DGB-Satzung dem Dachverband mit dem Schiedsverfahren ein Instrument zur Verfügung stellt, um zunehmende Abgrenzungskonflikte unter den Mitgliedsgewerkschaften zu bewältigen. In der Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung geht es dem Autor um eine tragfähige dogmatische Begründung der Tarifzuständigkeit als Wirksamkeitsvoraussetzung von Tarifverträgen. Im Ergebnis teilt er den Ausgangspunkt der herrschenden Meinung, sieht die dogmatische Rechtfertigung aber letztlich im Arbeitskampfrecht begründet. Daraus ergeben sich wichtige Korrekturen der herrschenden Meinung: Die arbeitskampfrechtlichen Implikationen der Tarifzuständigkeit führen zu der Schlußfolgerung, daß die Zuständigkeiten der DGB-Gewerkschaften "dachverbandsoffen" sind. Die Untersuchung schließt mit zwei Empfehlungen zur Präzisierung der DGB-Satzung. In einem Anhang sind die Zuständigkeitsregelungen des DGB und der DGB-Gewerkschaften dokumentiert.
Die Untersuchung zeigt, daß die DGB-Satzung dem Dachverband mit dem Schiedsverfahren ein Instrument zur Verfügung stellt, um zunehmende Abgrenzungskonflikte unter den Mitgliedsgewerkschaften zu bewältigen. In der Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung geht es dem Autor um eine tragfähige dogmatische Begründung der Tarifzuständigkeit als Wirksamkeitsvoraussetzung von Tarifverträgen. Im Ergebnis teilt er den Ausgangspunkt der herrschenden Meinung, sieht die dogmatische Rechtfertigung aber letztlich im Arbeitskampfrecht begründet. Daraus ergeben sich wichtige Korrekturen der herrschenden Meinung: Die arbeitskampfrechtlichen Implikationen der Tarifzuständigkeit führen zu der Schlußfolgerung, daß die Zuständigkeiten der DGB-Gewerkschaften "dachverbandsoffen" sind. Die Untersuchung schließt mit zwei Empfehlungen zur Präzisierung der DGB-Satzung. In einem Anhang sind die Zuständigkeitsregelungen des DGB und der DGB-Gewerkschaften dokumentiert.