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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Berufsakademie Schleswig-Holstein Kiel (Duale Hochschule Schleswig-Holstein), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Solidaritätszuschlag: politischer Zankapfel und verfassungsrechtliche Gratwanderung. Diese wissenschaftliche Arbeit untermauert verfassungsrechtliche Bedenken der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 mit neuesten Ergebnissen der Primärforschung.Die Friedliche Revolution 1989 hatte zuvor den Sturz der Mauer herbeigeführt. Eine Wiedervereinigung Deutschlands war das…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Berufsakademie Schleswig-Holstein Kiel (Duale Hochschule Schleswig-Holstein), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Solidaritätszuschlag: politischer Zankapfel und verfassungsrechtliche Gratwanderung. Diese wissenschaftliche Arbeit untermauert verfassungsrechtliche Bedenken der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 mit neuesten Ergebnissen der Primärforschung.Die Friedliche Revolution 1989 hatte zuvor den Sturz der Mauer herbeigeführt. Eine Wiedervereinigung Deutschlands war das erklärte Ziel und musste durch erhebliche finanzielle Kraftanstrengungen finanziert werden: Infrastruktur, Wohnungsbau, Modernisierung, Umstellung des Wirtschafts-, Finanz- und nicht zuletzt des politischen Systems waren die Folge. Die Mehrbelastungen mündeten in den sogenannten Solidaritätszuschlag, eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, eingeführt im Zuge des Gesetzeszur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms am 23.06.1993. Am 24.10.2019, 26 Jahre später, passierte das Gesetz zur teilweisen Rückführung des Solidaritätszuschlaggesetzes 2021 den Deutschen Bundestag. Der 'Soli', wie die Abgabe im Volksmund umgangssprachlich bezeichnet wird, soll fortan nur Teile der Steuerzahler belasten. Mit Verweisen auf die soziale Gerechtigkeit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt wird der Solidaritätszuschlag ab dem 01.01.2021 die Steuerzahler je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit unterschiedlich stark belasten. Es wird ferner die Fragestellung aufgeworfen, ob diese Steuerreform unter fiskalpolitischen Aspekten betrachtet zielführend ist.
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